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Flüchtlingsstreit Gericht entscheidet für EU-Kommission

Der EuGH hat entschieden, dass die Weigerung Flüchtlinge aufzunehmen rechtswidrig ist. Das Urteil hat für die Beklagten keine Folgen.

02.04.2020, 14:00

Luxemburg (dpa) l Im jahrelangen Streit über die Verteilung von Asylbewerbern haben Polen, Ungarn und Tschechien eine schwere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Die drei mitteleuropäischen Länder durften sich nach einem Urteil der Luxemburger Richter vom Donnerstag nicht weigern, Italien und Griechenland während der Flüchtlingskrise Asylbewerber abzunehmen. Damit hätten sie gegen EU-Recht verstoßen.

Italien und Griechenland hatten am Andrang von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb entschieden die EU-Staaten in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160.000 Asylbewerbern aus den beiden Ländern. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich jedoch beharrlich, die Beschlüsse umzusetzen – obwohl der EuGH ihre Rechtmäßigkeit später bestätigte. Ungarn und Polen nahmen im Rahmen der Beschlüsse keinen einzigen Asylbewerber auf, Tschechien zwölf. Deshalb klagte die EU-Kommission gegen die drei Länder. Mittlerweile sind die Programme beendet, tatsächlich umgesiedelt wurden nach Angaben der EU-Kommission nur knapp 35.000 Menschen. Der Streit über die Migrationspolitik in der EU hält allerdings unvermindert an.

Polen und Ungarn hatten argumentiert, die Umsiedlung gefährde die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung. Die obersten EU-Richter stellten nun klar, dass die beiden Länder mit dieser Begründung nicht pauschal die Aufnahme aller Asylbewerber ablehnen durften. Stattdessen hätte jeder Fall einzeln geprüft müssen. Auch dem tschechischen Argument, der Mechanismus funktioniere nicht, widersprach der EuGH. Indem ein Land sich jedoch einseitig der Verantwortung entziehe, würden das Ziel der Solidarität sowie die Verbindlichkeit der Beschlüsse unterlaufen. Die Entscheidungen seien bis zu ihrem Ende für Tschechien gültig gewesen – unabhängig davon, welche Hilfe Prag sonst noch für Griechenland und Italien leiste.

Keines der drei Länder misst dem Urteil irgendeine Bedeutung bei. Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis sagte der Agentur CTK: "Wir haben diese juristische Auseinandersetzung zwar verloren, aber das ist nicht wichtig." Entscheidend sei, "dass wir keine Migranten aufnehmen werden und dass das Quotenprojekt in der Zwischenzeit beendet wurde – und das hauptsächlich dank uns."

Auch aus Sicht der polnischen und ungarischen Regierung hat das Urteil keine Konsequenzen. Die 2015 gefassten EU-Beschlüsse seien ausgelaufen, ihre Umsetzung daher nicht mehr möglich, sagte der polnische Regierungssprecher Piotr Müller der Nachrichtenagentur PAP. Ungarns Justizministerin Judit Varga sagte laut Nachrichtenagentur MTI: "Der Spruch hat keine weiteren Konsequenzen." Es gebe für Ungarn keine Verpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach hingegen von einem wichtigen Urteil. Es beziehe sich zwar auf die Vergangenheit, gebe aber Orientierung für die Zukunft. "Das Gericht ist sehr klar was die Verantwortung der Mitgliedstaaten angeht." Zum weiteren Vorgehen der EU-Behörde äußerte sie sich nicht.