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Nach Klage DFB muss Punktabzug gegen Waldhof Mannheim zurücknehmen

20.03.2019, 16:50

Frankfurt/M. (dpa) - Der DFB darf Fußballclubs für das Fehlverhalten seiner Anhänger nicht mit einem Punktabzug bestrafen, solange damit nicht ein unfair erlangtes Spielergebnis ausgeglichen wird.

Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main und gab dem SV Waldhof Mannheim mit seiner Klage gegen den Abzug von drei Punkten Recht. Der DFB müsse den Punktabzug zurücknehmen. Der Deutsche Fußball-Bund will das Urteil prüfen und voraussichtlich dagegen vorgehen.

Der aktuelle Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte sich mit der Klage gegen die Strafe für die Verstöße seiner Anhänger im abgebrochenen Relegation-Rückspiel gegen den KFC Uerdingen im Mai 2018 gewehrt. "Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen", sagte der Vorsitzende Richter Richard Kästner.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. "Der Richterspruch deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch laut Mitteilung des Verbandes. Man werde die schriftliche Begründung abwarten. "Es ist davon auszugehen, dass der DFB anschließend Berufung einlegen wird."

Während des Rückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai 2018 hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss belegte den SV Waldhof anschließend unter anderem mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte.

Urteilsbegründung Landgericht Frankfurt/M.