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Wegen der Corona-Krise Erleichterter Bezug von Hartz IV bis Jahresende

Für den Bezug von Hartz IV gelten seit März erleichterte Bedingungen. So findet vorerst nur eine eingeschränkte Vermögensüberprüfung statt. Bei der Ausnahmeregelung soll es bis Jahresende bleiben.

09.09.2020, 15:59

Berlin (dpa) - Der Zugang zu Hartz-IV-Leistungen ist wegen der Corona-Krise weiter leichter möglich. Das Bundeskabinett verlängerte die Erleichterungen bis 31. Dezember 2020.

Das Vermögen der Betroffenen wird damit weiter nur eingeschränkt von den Jobcentern überprüft. Tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung werden anerkannt. Bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen gibt es Vereinfachungen.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen werden zudem weiter ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten, auch wenn Schulen und Einrichtungen pandemiebedingt schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden.

Für Menschen mit Behinderung kann bis Jahresende weiter der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:200909-99-492249/6