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Bei Verlust So können Sprach- und Hörgeschädigte Geldkarten sperren

Beim Verlust einer Geldkarte ist schnelles Handeln gefragt. Meistens reicht ein kurzer Anruf. Sprach- und Hörgeschädigte können hingegen auf ein Gerät zurückgreifen, das der Vergangenheit angehört.

20.09.2018, 14:04

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sprach- und hörgeschädigte Menschen können ihre Geldkarten bei Verlust per Fax sperren lassen. Darauf weist die Initiative Euro Kartensysteme hin. Alle Girocards und die meisten Kreditkarten können über die Faxnummer 116 116 gesperrt werden.

Das Formular findet man im Internet zum Beispiel unter der Adresse Kartensicherheit.de. Bemerken Bankkunden den Verlust ihrer Karte, sollten sie schnell handeln. Wichtig zu beachten: Wer seine Karte nach einem Verlust oder einem Diebstahl sperren will, braucht die Kartendaten.

Die IBAN beziehungsweise die Kartennummern sollten notiert und sicher aufbewahrt werden. Die PIN sollten Kunden aber nicht aufschreiben.

Sperr-Formular für Faxgeräte auf Kartensicherheit.de