1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Eindeutige Angaben helfen beim Verfassen der Steuererklärung

Steuer-Rat Eindeutige Angaben helfen beim Verfassen der Steuererklärung

Bis Ende Mai sollten die Einkommensteuererklärungen für 2017 beim Finanzamt sein. Wer möchte, dass seine Erklärung so schnell wie möglich bearbeitet wird, kann das selbst beeinflussen. Doch worauf kommt es an?

10.04.2018, 08:14

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler können eine zügige Bearbeitung ihrer Steuererklärung unterstützen. Hilfreich ist es unter anderem, in den Textfeldern zu den Eingabekennziffern aussagekräftige Vermerke zu machen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

So hat der Finanzbeamte bereits die Möglichkeit, erste Plausibilitätsprüfungen zu machen, ohne konkrete Nachfragen zu den einzelnen Sachverhalten oder Beleganforderungen zu stellen. "So empfiehlt es sich bei der Erklärung von Spenden anzugeben, welche konkrete Institution die Spende in welchem Monat erhalten hat", erklärt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Auch sollten die Beträge jeweils einzeln angegeben und nicht aufsummiert in einem Betrag in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt für alle Zahlenangaben und nicht nur für die Spenden.

Sollen mit der Einkommensteuererklärung gesonderte Anträge etwa auf Verrechnung, Stundung oder Ratenzahlung gestellt werden, ist es sinnvoll, diese immer gänzlich getrennt von der Einkommensteuererklärung einzureichen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass diese Anträge untergehen. Auch sollte das neue qualifizierte Freitextfeld in der Einkommensteuererklärung nicht für diese Anträge genutzt werden, da dann eine voll maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärung unmöglich ist.

Steuerzahler senden dem Finanzamt besser auch nicht unaufgefordert sämtliche Belege zur Einkommensteuererklärung zu, denn eine Vielzahl von Belegen will das Finanzamt nicht mehr sehen. Lediglich wenn steuerliche Sachverhalte neu sind oder die Zahlenwerte erheblich von den Vorjahren abweichen, kann es sinnvoll sein, die Belege mitzuschicken und den Vorgang detaillierter zu erläutern. Das ist beispielsweise bei einer neu begründeten doppelten Haushaltsführung oder erstmaliger Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers gegeben.