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Lohnsteuerhilfe Bayern rät Finanzamt an Kosten für den Winterdienst beteiligen

Gerade bei lang anhaltendem Schneefall ist das Räumen der Gehwege für viele Hausbesitzer eine große Last. Mit einem Winterdienst können sie sich den Aufwand jedoch ersparen. Die Ausgaben sind sogar absetzbar.

15.01.2019, 13:18
Die Kosten für den Winterdienst können teilweise auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn
Die Kosten für den Winterdienst können teilweise auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn dpa-tmn

München (dpa/tmn) - Die Ausgaben für einen Winterdienst vor der Haustür können die Steuerlast mindern. Ein Teil der Rechnung ist als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer anrechenbar, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Jedes Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 4000 Euro steuermindernd an. Berücksichtigt werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu 20 Prozent. Wichtig ist aber, dass das Finanzamt nur Überweisungen akzeptiert, nicht jedoch Barzahlungen. Der Steuerbonus gilt dabei nicht nur für das Streuen und Räumen auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf öffentlichen Gehwegen.