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Bei neuem Job Finanzverwaltung erkennt höhere Umzugspauschalen an

Ein Umzug ist teuer. Allerdings bietet der Staat an, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es Pauschalen in unterschiedlicher Höhe - für Ledige, für Ehepaare und für jedes weitere Haushaltsmitglied.

31.10.2018, 09:19
Wer berufsbedingt umzieht, kann bei der Steuererklärung von der Umzugspauschale Gebrauch machen. Foto: Carmen Jaspersen
Wer berufsbedingt umzieht, kann bei der Steuererklärung von der Umzugspauschale Gebrauch machen. Foto: Carmen Jaspersen dpa

Berlin (dpa/tmn) - Wer jobbedingt die Wohnung wechselt, hat gute Chancen, dadurch seine Steuern zu reduzieren. Neben Einzelkosten, Fahrtkosten oder Ausgaben für die Spedition ist zusätzlich ein Pauschbetrag für "sonstige Umzugskosten" abziehbar, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Im September 2018 hat das Bundesfinanzministerium aktuelle Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge seit dem 1. März 2018 gelten. Für Ledige wird eine Pauschale von 787 Euro, für Ehepaare ein Betrag von 1573 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied - etwa bei Kindern - 347 Euro anerkannt (BMF-Schreiben vom 21. September 2018).

Benötigen die Kinder Nachhilfeunterricht, weil die neue Schule im Unterrichtsstoff weiter ist oder andere Schwerpunkte setzt, kann man auch diese Kosten geltend machen. Für Umzüge seit dem 1. März 2018 werden Aufwendungen für Nachhilfe für jedes Kind bis zum Höchstbetrag von 1984 Euro berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, weil beispielsweise erstmals eine Arbeit aufgenommen oder der Job gewechselt wurde oder sich durch den Umzug die Fahrtzeit zur Arbeit deutlich verkürzt.

Wer aus privaten Gründen Haus oder Wohnung wechselt, kann die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung sowie die vom Profi vorgenommenen Reparaturen als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung ansetzen. "Den Steuerbonus sollte man nicht unterschätzen", sagt Klocke. Mit Handwerkerleistungen lassen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt sparen, für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die maximale Steuerersparnis sogar bis zu 4000 Euro pro Jahr.