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Aufgabe der Erben Hinterbliebene müssen eine letzte Steuererklärung machen

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Hinterbliebenen eine Menge erledigen. Auch an das Finanzamt sollten sie dabei denken - denn das verlangt oft nach der letzten Steuererklärung.

28.10.2020, 03:58

Gladbeck (dpa/tmn) - Nach dem Tod eines Menschen erben Angehörige auch seine steuerlichen Rechte und Pflichten. Das Finanzamt kann von ihnen eine letzte Steuererklärung verlangen, wenn der Verstorbene Einnahmen hatte, von denen noch kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Darauf macht der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer aufmerksam.

Wichtig zu wissen: Für die letzte Steuererklärung gilt eine Abgabefrist. Ist der Todesfall im Jahr 2020 eingetreten, dann muss die Steuererklärung bis spätestens 2. August 2021 abgegeben werden. War der Verstorbene allerdings nicht pflichtveranlagt, so können die Hinterbliebenen die Steuererklärung auch noch bis zu vier Jahre nach dem Todesfall einreichen.

Zuständig für die letzte Steuererklärung ist das Wohnsitz-Finanzamt des Verstorbenen. Formulare, Anträge oder Anfragen müssen also an das Finanzamt gerichtet werden, das für die Stadt oder den Bezirk zuständig ist, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

© dpa-infocom, dpa:201016-99-971117/5