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Schrittweise Öffnung Welche Corona-Regeln in welchem Bundesland gelten

Gastronomie, Tourismus, Schulen, Museen - in vielen Lebensbereichen bekommen die Bundebürger Tag für Tag wieder mehr Freiheiten. Doch nicht in allen Bundesländern gelten die selben Regeln. Ein Überblick.

14.05.2020, 23:01

Berlin (dpa) - Die Bundesländer können im Kampf gegen die
Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens
weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle
Stand der Lockerungen in den Ländern bei ausgewählten
Lebensbereichen.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie
Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die
bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

1) Restaurants und Bars

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.

BAYERN: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die
Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale
wie Bars gibt es noch keine Perspektive.

BERLIN: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an
Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls
geöffnet.

BRANDENBURG: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.

BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein
Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin
geschlossen.

HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

HESSEN: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch
geschlossen bleiben.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist
geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und
Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.

SAARLAND: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen.
Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten
müssen um 23.00 Uhr schließen.

SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars können öffnen.

THÜRINGEN: Restaurants und Bars können öffnen.

2) Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder
öffnen, genauso wie Hotels - allerdings noch ohne die
Wellnessbereiche.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder
öffnen.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch
Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze
ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste
beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze
ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet.
Gleiches gilt für Campingplätze.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können
aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen,
Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind
wieder offen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für
den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und
Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind möglich - in Ferienwohnungen, Hotels
und auf dem Campingplatz.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen
aufmachen.

3) Freibäder und Freizeitparks

BADEN-WÜRTTEMBERG: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter
Auflagen vom 6. Juni an.

BAYERN: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen
im Freien ab 8. Juni.

BERLIN: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.

BREMEN: Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen
Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet
werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

HAMBURG: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat
keine größeren Freizeitparks.

HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch
unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks
sind geschlossen.

NIEDERSACHSEN: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für
Freizeitparks.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt
auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher
hereinlassen.

RHEINLAND-PFALZ: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst
ab dem 10. Juni.

SAARLAND: Freibäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Wann
Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar.

SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein
genehmigtes Hygienekonzept haben.

SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf
weiteres geschlossen.

THÜRINGEN: Freibäder können öffnen, über Freizeitparks entscheiden
die Kreise in eigener Regie.

4) Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: In privaten Räumen dürfen bis zu zehn Menschen aus
mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen
des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern dürfen es sogar mehr
Menschen sein. In der Öffentlichkeit darf man sich bis zum 15. Juni
nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines
weiteren Haushalts aufhalten.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen
Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch
wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt
unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

BRANDENBURG: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen
sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln
gelten jeweils für drinnen und draußen.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im
öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind
Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein
Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der
Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze
bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende
"Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder
treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei
Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum können sich
mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der
Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im
Freien treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis
zu zwei Haushalten treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen -
auch in Gaststätten.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten
Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im
öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von
zwei Haushalten treffen.

5) Fitnessstudios und Sporthallen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch
Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren.

BAYERN: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni
wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen
wie Reithallen erlaubt.

BERLIN: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und
Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

BRANDENBURG: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter
Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

BREMEN: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder
öffnen.

HAMBURG: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios,
Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder
öffnen.

HESSEN: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind
geöffnet.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch
Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

NIEDERSACHSEN: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der
Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in
Hallen ist nur bedingt möglich.

RHEINLAND-PFALZ: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch
Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.

SAARLAND: Sport treiben in Hallen ist erlaubt - im Fitnessstudio und
beim Vereinssport.

SACHSEN: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der
Halle erlaubt.

SACHSEN-ANHALT: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in
Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und
generell Kontaktsportarten wie Ringen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in
Räumen trainieren.

THÜRINGEN: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in
Hallen zurückkehren.

6) Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise
wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende
Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent
der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig
dort betreut werden.

BAYERN: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die
Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann
alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch
alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein
Betreuungsangebot erhalten. Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur
teilweise in der Schule.

BRANDENBURG: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch
und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder
wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter
Regelbetrieb anlaufen.

BREMEN: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Alle
Vorschulkinder können wieder in Kitas kommen.

HAMBURG: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht
in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über.
Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in
die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen.

NIEDERSACHSEN: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise
ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich
eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler
kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge
wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise
zurück. Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, ab 8. Juni
soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder
geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle
Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule
gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit
Einschränkungen.

SAARLAND: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise
wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder
eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten
Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden
Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet
werden.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb
zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur
Schule kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits
wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine
tägliche Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an
allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am
10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter
Regelbetrieb.

THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle
Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht
teilnehmen.

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