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Gerichtsurteil Ausweis bei Ladendiebstahl vergessen

Wegen verschiedener Delikte muss ein Tangermünder nun für mehrere Monate ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 20.05.2019, 23:01

Stendal l Erschleichen von Leistungen (Fahren mit der Bahn ohne Fahrkarte), Diebstahl, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Weil ein 41-jähriger Tangermünder mit 31 Strafregistereinträgen sich gleich vierfach strafbar gemacht hat, ist er am Dienstag vom Amtsgericht zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Das Gericht sah es nach Anhörung von zwei Verkäuferinnen als erwiesen an, dass er am 10. Oktober vorigen Jahres in einem Stendaler Modegeschäft eine Jacke im Wert von 139 Euro erst anprobierte, sie ohne Bezahlung einsteckte und sodann „schnellen Schrittes“ unter Umgehung der Sicherheitsschleuse das Geschäft verließ.

Zwar hat niemand den Diebstahl gesehen. Dummerweise hatte der Angeklagte aber seine Bauchtasche in der Anprobe abgelegt und vergessen, darin sein Ausweis.

Den Diebstahl bestritt er. Obwohl er für den Kauf kein Geld hatte, will er die Jacke für einen späteren Kauf anprobiert haben, wollte er dem Gericht weismachen.

Die Verkäuferinnen hatten ihn das Geschäft verlassen sehen und sofort danach das Verschwinden der auffälligen, weil roten Jacke eines Markenherstellers bemerkt. Wie beide als Zeugen aussagten, hatten sie „etwas Rotes“ beim Angeklagten bei dessen schnell Abgang gesehen.

Während er den Diebstahl bestritt, räumte er die anderen ihm zur Last gelegten Taten ein. So war er mehrmals ohne Fahrkarte in Regionalbahnen zwischen Stendal und Uchtspringe festgestellt worden.

Als ehemaliger Heroinabhängiger müsse er wegen eines Drogenersatzprogrammes oft von Tangermünde nach Uchtspringe in die Salusklinik zur Behandlung. Er hätte aber nicht immer das Geld dafür gehabt und sei „schwarzgefahren“. Weil er im Stendaler Jobcenter randalierte, hatte man ihm im Mai vorigen Jahres ein Hausverbot erteilt.

Am 17. Dezember hätte er aber dringend einen Termin haben wollen, weil er angeblich kein Geld vom Amt bekommen hätte, gab er als Grund dafür an, sich dem Verbot widersetzt zu haben. Dabei geriet er mit einem Mann vom Sicherheitsdienst aneinander, der auch schon in einem anderen Prozess eine Rolle spielte.

Er betitelte ihn mit „Nazi“, der „Autos geklaut und Drogen genommen hat“. Er kenne den Wachmann, der sei früher in seiner „Clique“ gewesen. Darum stimme all das Gesagte. Er hätte es aber nicht öffentlich sagen dürfen, gestand der Angeklagte die Beleidigung und den Hausfriedensbruch im Jobcenter ein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Derzeit hat der 41-Jährige noch eine Berufung gegen ein Urteil vom Dezember 2018 am Landgericht zu laufen, auch darin geht es um sieben Monate Gefängnis. „Bewährung ist nicht mehr möglich“, hieß es in beiden Urteilen.