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Bewährung Gericht beschließt Freilassung Helge Achenbachs im Juni

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen, doch der Kunstberater könnte im kommenden Monat aus der Haft entlassen werden.

14.05.2018, 16:23

Kleve (dpa) - Das Landgericht in Kleve hat die Freilassung des Kunstberaters Helge Achenbach beschlossen. Der 66-Jährige könnte demnach im kommenden Monat, wenn er zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt hat, auf Bewährung freikommen. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Achenbach sei nicht vorbestraft gewesen, habe sich in der Haft einwandfrei verhalten und besitze ein stabiles soziales Umfeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen.

Achenbach war wegen Betrugs in Millionenhöhe an reichen Kunden, darunter dem gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am 8. Juni hat er vier Jahre davon verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen eine Freilassung Achenbachs ausgesprochen. Das Landgericht Kleve wollte ihn dagegen bereits im vergangenen Dezember nach der Hälfte der Strafe aus der Haft entlassen. Das Oberlandesgericht hatte dies aber abgelehnt.