1. Startseite
  2. >
  3. Kultur
  4. >
  5. Hohenzollern offen für gütliche Einigung

Konflikt Hohenzollern offen für gütliche Einigung

Gibt es doch eine gütliche Einigung im Konflikt um mögliche Entschädigungen für die Hohenzollern?

30.01.2020, 23:01

Potsdam (dpa) l Georg Friedrich Prinz von Preußen sieht sich bereit für eine gütliche Einigung im Konflikt um mögliche Entschädigungen für die Hohenzollern. Der Nachfahre der letzten deutschen Monarchie erklärte am Donnerstag in Potsdam: "Mein Ziel ist es, dass alle ausgestellten Objekte an ihrem Ort verbleiben sollen." Damit könnten sie Bürgern und Wissenschaft uneingeschränkt zugänglich bleiben. Dies habe er mehrfach zum Ausdruck gebracht. Er nannte die Einigung im Rechtsstreit um Burg Rheinfels in St. Goar als positives Beispiel bei unterschiedlichen Ausgangspositionen. Dafür müssten beide Seiten "den guten Willen dazu haben und fair miteinander umgehen".

Seit 2014 verhandeln der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg mit den Hohenzollern über mögliche Rückgaben und Entschädigungen. Die Verhandlungen ruhen, nachdem Brandenburg angekündigt hatte, einen Prozess um enteignete Immobilien wieder aufzunehmen. Das Land Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern, es geht um 1,2 Millionen Euro. Das Haus Hohenzollern hatte zudem die Rückgabe von Kunstgegenständen, ein Wohnrecht in Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt oder der Villa Liegnitz in Potsdam verlangt.

Mehrere Experten hatten bei einer Anhörung im Kulturausschuss des Bundestags am Mittwoch keine einheitliche Position finden können. Im Kern ging es um die Frage, ob die Hohenzollern in Person des damaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882-1951) dem nationalsozialistischen System "erheblichen Vorschub geleistet" haben. Dann bekäme die Familie nach dem Gesetz keine Entschädigung für Enteignungen.