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Kulturschutz: Bundesländer sehen noch Gesprächsbedarf

Im Bundestag ist man sich über die Novelle zum Kulturschutz weitgehend einig. Doch in einigen Ländern knirscht es noch immer.

17.06.2016, 15:50

Berlin (dpa) - Im Streit um das Kulturschutzgesetz kommen sich Bund und Länder allmählich näher. Bei der Novelle zeichne sich ein Konsens ab, erklärten Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die Bremer Senatorin Claudia Bogedan, am Freitag in Berlin.

Alle Beteiligten seien sich über die wichtige Rolle des nationalen Kulturschutzgutes einig, hieß es nach dem Gespräch mit Vertretern der Länder und Kommunen.

Zuvor war ein Brief der Kulturminister von Baden-Württemberg und Hessen an Grütters bekannt geworden. Das laufende Gesetzgebungsverfahren erfülle sie mit Sorge, schrieben Theresia Bauer (Grüne/Baden-Württemberg) und Boris Rhein (CDU/Hessen). Es zeichne sich noch keine befriedigende politische Lösung offener Punkte und Fragen ab.

Vor allem die geplanten Regelungen zur Ausfuhr von Kulturgut brächten eine unabsehbare finanzielle und organisatorische Belastung für die Länder. Teilweise erscheinen diese Regelungen von Misstrauen gegenüber den Ländern geprägt, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die vom Bund angebotene Entlastung der Länder werde den Mehraufwand nicht ausgleichen. Die Aufstockung der Projektmittel für Provenienzforschung etwa zu Nazi-Raubkunst stelle keine Entlastung dar.

Grütters und die Bremer Senatorin Bogedan betonten dagegen, viele Bedenken hätten ausgeräumt werden können. Die Länder hätten betont, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen, hieß es in Berlin. Diese Entscheidung sei noch nicht gefallen, hieß es dagegen in Stuttgart.

Bauer und Rhein warnen vor einem bürokratischen Kulturapparat, der mit dem Kulturgutschutz entstehe. In jedem Fall brauche die Abstimmung noch ausreichend Zeit. Das von Grütters in den Bundestag eingebrachte Gesetz soll wertvolle deutsche Kunst vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zudem soll die Einfuhr von illegalen Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eingeschränkt werden.

Die Reform stößt vor allem bei Sammlern und Händlern auf Widerstand. Sie befürchten weitere Hürden für den Kunstexport. Das Gesetz soll den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eindämmen. Einzigartige nationale Kunstwerke sollen vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Der Kunsthandel warnte vor kalter Enteignung und einer Zerstörung des Marktes.

Material zum Kulturgutschutzgesetz

Tagesordnung zur Anhörung mit Fragenkatalog