Werbegeschenke verpflichten zu nichts 10-Euro-Werbung
Halle/Saale (dpa) l Erhalten Verbraucher per Post ein Werbegeschenk von einer Marktforschungsfirma, sind sie im Gegenzug nicht zur Teilnahme an einer Umfrage verpflichtet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale hin. Die Teilnahme an einer Befragung bleibe freiwillig. Unter Umständen müssten Empfänger das Geschenk nicht einmal zurückschicken, wenn sie nicht mitmachen wollen. Das gelte, wenn im Schreiben nicht eindeutig formuliert ist, dass sie das Geschenk nur unter der Auflage behalten dürfen, dass sie teilnehmen.
In einem Fall habe ein Unternehmen Schreiben mit einem beigelegten Zehn-Euro-Schein verschickt, um Empfänger zur Teilnahme an einer Umfrage zu bewegen. Darin fehlte jedoch eine entsprechend klare Formulierung, die im Gegenzug zur Teilnahme verpflichtet hätte. Dann dürften Kunden das Geld also behalten, auch wenn sie nicht bei der Umfrage mitmachen.