Beim Volksstimme-Telefonforum glühten gestern die Drähte / Viele Fragen zum konkreten Eintrittsalter "Ab wann kann ich frühestens in Rente gehen?"
Rund um das Thema Rente ging es gestern beim Volksstimme-Telefonforum mit Experten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Die meist gestellten Fragen haben wir zusammengetragen.
Frage: Ich bin 1952 geboren, ab wann kann ich in Rente gehen?
Antwort: Geregelt ist, dass ab Jahrgang 1947 die Regelaltersgrenzen stufenweise angehoben werden. In Ihrem Fall beträgt die Anhebung sechs Monate, das heißt, dass Sie Ihre abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren und sechs Monaten erhalten. Weitere Informationen zu dem Thema stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters lesen Sie rechts in der Tabelle.
Frage:Kann ich die Altersrente auch vorzeitig in Anspruch nehmen?
Antwort: Diese Möglichkeit gibt es nach wie vor. Voraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Diese kann frühestens ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Ein Beispiel: Versicherte des Jahrgangs 1953 können mit einem Rentenabschlag von 9,3 Prozent ab dem 63. Lebenjahr diese Rente in Anspruch nehmen.
Frage: Welche Zeiten zählen zu der Wartezeit von 35 Jahren?
Antwort: Hierzu zählen Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung genauso wie Zeiten der Kindererziehung und Zeiten eines Schulbesuchs ab dem 17. Lebensjahr. Auch der Wehrdienst, Berufsausbildung und Studium zählen mit. Für Fragen zu Ihrem Einzelfall stehen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Frage: Ich arbeite bereits seit meinem 14. Lebensjahr in der Landwirtschaft und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zu meinem 67. Geburtstag arbeiten. Habe auch ich Abschläge zu befürchten?
Antwort: Für Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurück gelegt haben, gibt es die Möglichkeit, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge zu erhalten.
Frage: Zählen zu den 45 Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung?
Antwort: Für diese 45 Jahre werden Zeiten für die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr angerechnet.
Frage: Ich bin 1954 geboren und habe einen Schwerbehindertenausweis. Ab wann kann ich eine Rente in Anspruch nehmen?
Antwort: Beim Vorliegen von mindestens 50 Prozent Schwerbehinderung und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren besteht für Sie ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und acht Monaten. Wenn Sie diese Rente bereits vorzeitig in Anspruch nehmen möchten, ist dies in Ihrem Fall mit 60 Jahren und acht Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent möglich.
Frage: Ich bin 63 Jahre alt und habe bereits jetzt 45 Arbeitsjahre erreicht. Kann ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne finanzielle Einbußen in meine wohlverdiente Rente gehen?
Antwort: Nein, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Frage: Ich bin 62 Jahre alt und beziehe eine vorgezogene Altersrente. Wie viel darf ich zu dieser hinzu verdienen?
Antwort: Sie dürfen zu Ihrer Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, also in Ihrem Fall bis 65 Jahre und drei Monate, 400 Euro brutto monatlich hinzuverdienen. Zwei Mal im Kalenderjahr dürfen Sie diesen Betrag bis zum Doppelten überschreiten. Wenn Sie mehr hinzuverdienen, führt das zu einer Rentenkürzung. Wie diese konkret aussieht, sollte in einem persönlichen Gespräch in unseren Beratungsstellen besprochen werden.
Frage: Ich bin 1952 geboren. Kann ich mit 60 Jahren ins Rentenalter eintreten?
Antwort: Nein, eine vorgezogene Rente mit 60 Jahren ist nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1951 möglich. Diese können sowohl die Altersrente für Frauen als auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, vorzeitig mit Rentenminderung in Anspruch nehmen.
Frage: Mein Mann ist 1951 geboren und arbeitslos. Kann er also mit 60 Jahren die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen?
Antwort: Wenn Ihr Mann bereits am 1. Januar 2004 arbeitslos war oder in einem befristeteten bzw. gekündigten Arbeitsverhältnis stand und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann er auf Grund von Vertrauensschutzregelungen diese Rente in Anspruch nehmen. In jedem Fall sollte eine persönliche Beratung erfolgen, da es eine Vielzahl von Regelungen zu beachten gibt.
Frage: Ich beziehe eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einer 10,8 prozentigen Rentenminderung. Kann ich die spätere Altersrente ohne Kürzung erhalten?
Antwort: Nein, die Minderung bleibt bestehen.
Frage: Wird meine Freiwillige Zusatzrente (FZR) aus DDR-Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Antwort: Ja, Ihre gezahlten Beiträge zur FZR werden in voller Höhe der Rentenberechnung zu Grunde gelegt. Sie haben somit eine höhere Rente.