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Abstand zum Nachbarn einhalten

09.11.2013, 01:06

Magdeburg (el) l Es ist bekannt,dass beim Bau eines Einfamilienhauses Abstände zum Nachbarn einzuhalten sind. "Aber auch für Nebengebäude, wie Schuppen und Garagen, müssen bestimmte gesetzliche Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten werden", so Dr. Holger Neumann, Präsident des Landesverbandes Haus Grund Sachsen-Anhalt e.V.

Viele dieser kleineren Gebäude sind zwar baugenehmigungsfrei. Trotzdem müssen teilweise Abstandsflächen und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer als Bauherr selbst.

Die Grenze zum Nachbarn keinesfalls zubauen

Keinesfalls darf die Grenze zum Nachbargrundstück mit Gebäuden zugebaut werden. Auf einem normalen Grundstück dürfen untergeordnete Nebengebäude an einer Grenze nur maximal neun Meter direkt an die Grenze des Nachbarn herangebaut werden. Insgesamt, auf alle Grenzen eines Grundstückes bezogen, sind es 15 Meter, die ohne Abstand zur Nachbargrenze errichtet werden dürfen.

Ansonsten müssen Abstandsflächen eingehalten werden, um Luft, Licht und Sonne für den Nachbarn auch weiterhin zu garantieren. Nicht alle Nebengebäude sind baugenehmigungsfrei zu errichten. Ist ein Schuppen beispielsweise von der Grundfläche her größer als 10 Quadratmeter, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Wie man Ärger mit dem Nachbarn und dem Bauordnungsamt vermeiden kann, erläutert Frau Helgard Gartemann, Amtsleiterin des Bauordnungsamtes a.D. der Landeshauptstadt Magdeburg, am Montag, dem 11. November, um 17 Uhr in einem Vortrag bei Haus und Grund, Steinigstraße 7 in 39108 Magdeburg. Für Mitglieder von Haus und Grund ist der Eintritt frei, Nichtmitglieder zahlen drei Euro, Anmeldungen sind unter Telefon (03 91) 7 31 68 34 erforderlich.