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" Fremdfahrer " geblitzt Adress-Angabe Pflicht

05.07.2010, 04:48

Neustadt / Weinstraße ( dpa ). Ein Autobesitzer muss nach einem Gerichtsurteil auch die genaue Adresse des Fahrers angeben, wenn der zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Es reiche nicht, wenn er der Bußgeldstelle nur einen Namen und einen ausländischen Wohnort nenne, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt / Weinstraße. Ein Fahrzeughalter müsse sich um konkrete und überprüfbare Angaben zur Identität und die Anschrift desjenigen bemühen, dem er sein Fahrzeug überlassen habe ( AZ 6 K 291 / 10. NW ).