Bertelsmann Stiftung Alleinerziehende und ihre Kinder: Arm und abgehängt?
Alleinerziehende können trotz Arbeit für sich und ihre Kinder oft keine gesicherte Existenz schaffen. Studien sehen eine starke Einkommens- und „skandalöse“ Kinderarmut. Hinzu kommt die Pandemie.
Gütersloh/Berlin - Alleinerziehende und ihre Kinder sind einer Studie zufolge in deutlich überproportionalem Ausmaß von finanzieller Armut bedroht. Knapp 43 Prozent aller Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Erhebung für die Bertelsmann Stiftung hervorgeht.
Bei Paar-Familien mit einem Kind sind es dagegen 9 Prozent, mit zwei Kindern trifft das für 11 Prozent zu. Obwohl Alleinerziehende in den meisten Fällen erwerbstätig sind, können sie demnach trotzdem mit ihrem Einkommen für sich und ihre Kinder häufig nicht das Existenzminimum sichern.
Zu 88 Prozent Frauen
Das Armutsrisiko für Alleinerziehende - zu 88 Prozent sind es Frauen - und ihre Kinder verharre auf hohem Niveau, betont Studienautorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt. 2020 bezogen rund 34 Prozent der alleinerziehenden Familien Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV). Ihr Anteil liege damit fast fünfmal höher als bei Paar-Familien, sagt die Sozialrechtlerin.
Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband sind Kinder und Jugendliche in erheblichem Ausmaß von Armut betroffen. Binnen zehn Jahren sei die Armutsquote Heranwachsender von 18,2 auf 20,5 Prozent (2019) geklettert - mit nun rund 2,8 Millionen betroffenen Minderjährigen. „Es ist beschämend und erschütternd, wie sich Kinderarmut in diesem reichen Land verschärft und verhärtet“, sagt Joachim Rock von der Forschungsstelle. Besonderes „hart und heftig“ treffe es neben alleinerziehenden auch kinderreichen Familien.
Arm trotz Arbeit
Die Realität heißt laut Bertelsmann Stiftung nicht selten: Arm trotz Arbeit. Unter alleinerziehenden Müttern sind 71 Prozent berufstätig, fast die Hälfte arbeitet in Vollzeit oder vollzeitnah. Unter den alleinerziehenden SGB II-Beziehern sind 40 Prozent erwerbstätig - kämen also ohne ein „Aufstocken“ nicht über die Runden.
Die Studie stellt Daten zur relativen Einkommensarmut von 2019 und zum SGB II-Bezug von 2020 nebeneinander - es handele sich um die jeweils aktuellsten Zahlen. Nach gängiger Definition gelten Menschen als armutsgefährdet, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte verfügen. Die Grenze lag 2019 für eine Alleinerziehende mit einem Kind bei 1396 Euro.
Es brauche mehr Reformen
Lenze sieht politische Bewegung, es brauche aber mehr Reformen. Immerhin leben inzwischen 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche - gut 16 Prozent aller Minderjährigen - in einer Ein-Eltern-Familie - Tendenz steigend. Und nahezu die Hälfte - 45 Prozent - aller Kinder im SGB II-Bezug wachse bei alleinerziehenden Familien auf, die unter allen Familien nicht einmal ein Fünftel ausmachten. 2019 gab es 1,52 Millionen Ein-Eltern-Familien mit minderjährigen Kindern.
Man habe die SGB II-Quoten zwar senken können, besonders in Ostdeutschland, erläutert Lenze. Im Westen sei die Quote aber etwa in Bremen (62,4 Prozent) sowie Berlin und NRW mit rund 43 Prozent sehr hoch. Und: „Die relative Armut ist nicht gesunken, die Alleinerziehenden und ihre Kinder sind trotzdem arm geblieben“, betont die Juristin. Auch nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind mit Änderungen etwa bei Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss zwar einige Familien aus dem SGB II-Bezug geholt worden. Das Ganze sei aber nicht „armutsfest.“
Verstärkte Existenzängste seit Corona
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter beobachtet seit Corona zudem verstärkt Existenzängste. Häufig seien alleinerziehende Mütter im Niedriglohnsektor tätig, schildert die VAMV-Bundesvorsitzende Daniela Jaspers. „Verdienstausfälle hauen da voll rein. Rücklagen haben Alleinerziehende meist nicht.“ Vom Kurzarbeitergeld könnten sie kaum leben. Kinderbonus oder -krankengeld machten sich fast nicht bemerkbar.
Wenn Frauen für die Erziehung beim Job reduzierten, brauche es nach einer Trennung finanziell ausgleichende „Solidarität“ im Unterhaltsrecht. Derzeit baden Frauen die Folgen nach der Trennung oft alleine aus, moniert auch Lenze.
Bürokratie legt Steine in Weg
Die Alleinerziehende Nina aus Düsseldorf arbeitet 28 Wochenstunden im Einzelhandel, verdient netto 990 Euro. Das reicht nicht für sie, ihren Sohn (8) und die Tochter (19). Als SGB II-„Aufstockerin“ erhalte sie im Schnitt 800 Euro pro Monat, erzählt die 41-Jährige.
Fürs Homeschooling habe sie monatelang auf einen Laptop gespart. „Dafür mussten wir ganz schön bluten.“ Da der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt, will sie für den Sohn einen staatlichen Unterhaltsvorschuss beantragen. „Um an Unterstützungsleistungen zu kommen, ist aber immer viel Bürokratie erforderlich.“
#StopptKinderarmut
In der Pandemie seien Bezieher niedriger Einkommen besonders von Einbußen betroffen, sagt Antje Funcke von der Stiftung. Zahlreiche Minijobs seien weggefallen, auch das spürten Alleinerziehende stark. Viele fordern ein Teilhabegeld für Kinder, was ihnen ein gutes Aufwachsen sichern und dafür alle finanziellen Leistungen bündeln soll. Lenze rechnet in der nächsten Legislatur mit einem Einstieg in eine solche Kindergrundsicherung.
Über eine Social-Media-Kampagne „#StopptKinderarmut“ der Stiftung meldeten sich viele Kinder und Jugendliche, sagt Funcke. Sie berichteten über Ausgrenzung, Verzicht, Scham, wie erschöpft ihre alleinerziehenden Mütter seien, im Bemühen, ihnen eine gute Kindheit zu ermöglichen - „und wie schwierig das für sie auszuhalten war.“