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Arzt muss Dokumente als Kopie herausgeben Anspruch auf die Krankenakte

02.07.2013, 01:28

Berlin (dpa) l Patienten haben das Recht, ohne Angabe von Gründen Einblick in ihre Krankenakte zu nehmen. "Fragen Sie Ihren Arzt nach der Akte und bitten Sie darum, diese in Form von Kopien ausgehändigt zu bekommen", sagte Michaela Schwabe von der Beratungsstelle Berlin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP) dem dpa-Themendienst. Der Arzt sei verpflichtet, sämtliche Unterlagen zu übergeben. Er dürfe für die Kopien allerdings Geld verlangen, in der Regel 50 Cent pro Seite. Röntgenbilder müsse er im Original aushändigen.

Trotz des gesetzlich verankerten Anspruchs kommt es sehr häufig vor, dass Ärzte ihren Patienten die Einsichtnahme verweigern. Das geht aus dem gestern in Berlin vorgestellten UPD-Jahresbericht hervor, der auf Basis von 75000 Beratungsgesprächen entstanden ist.

Wenn der Arzt die Dokumente nicht herausgeben will, sollten Patienten auf Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen, rät Schwabe. Dort ist das Recht auf "Einsichtnahme in die Patientenakte" verankert. Weigert sich der Mediziner weiter, sollten Betroffene ihn schriftlich dazu auffordern, am besten mit Empfangsbestätigung der Praxis oder per Einschreiben mit Rückschein. "Setzen Sie ihm unbedingt eine Frist", fügte die Beraterin hinzu. Das sei wichtig, um den Anspruch notfalls juristisch geltend machen zu können. Lässt der Arzt die Frist ohne Reaktion verstreichen, könnten Patienten sich schriftlich bei der regional zuständigen Ärztekammer beschweren, sagte Schwabe.