Existenzgründung Arbeitslose können Zuschüsse beantragen
Nürnberg ( ddp ). Möchte man aus der Arbeitslosigkeit heraus zum Existenzgründer werden, wird man dabei vom Staat unterstützt. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mit einem Restanspruch von 90 Tagen hat, für den kommt der Gründungszuschuss in Frage. Der Gründer erhält neun Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und 300 Euro zur sozialen Absicherung. Diese 300 Euro werden weitere sechs Monate gewährt, wenn intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Für Hartz-IV-Bezieher gibt es das Einstiegsgeld, das längstens 24 Monate gewährt wird. " Neu ist, dass darüber hinaus zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbständigen gewährt werden können ", erläutert Anja Huth von der Bundesagentur für Arbeit. Diese Zuschüsse können für Sachgüter, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich sind, bewilligt werden – zum Beispiel für Geschäftsausstattung oder Maschinen, aber auch für Werbemittel oder die Erstellung einer Homepage.
Außerdem werden Existenzgründer auch durch Coachingund Beratungsmaßnahmen gefördert–überdasESF-Coaching der KfW-Mittelstandsbank oder neu über das Gründercoaching Deutschland. " Auch die Länder haben Coachingangebote ", sagt Huth. Es lohnt sich also, bei der zuständigen Agentur für Arbeit nachzufragen.