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Arbeitszimmer nicht immer voll absetzbar

22.08.2012, 03:14

München (dapd) l Wer ein Arbeitszimmer mit den vollen Kosten absetzen will, muss dort den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit haben. Entscheidend ist dabei nicht die Zeit, die der Steuerzahler im Arbeitszimmer verbringt, sondern ob die den Beruf prägenden Tätigkeiten dort ausgeführt werden. Das machen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Az: R 71/10 und VI R 13/11) deutlich.

In dem einen Fall ging es um einen Universitäts-Professor, der im Arbeitszimmer seine Lehrveranstaltungen vorbereitete, in dem anderen um einen Richter, der dort seine Fälle bearbeitete. In beiden Entscheidungen sahen die Bundesrichter jedoch die Kernaufgabe des Jobs im Hör- beziehungsweise Gerichtssaal. Es komme nicht darauf an, dass beide Betroffenen mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbrachten, so die Richter. Entscheidend ist, dass der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers lag. Damit können die Kosten nicht voll anerkannt werden.