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Auflagen im Testament sind Vertrauenssache

13.06.2013, 01:17

Kann ich im Falle meines Todes den gesetzlichen Erben mit einem formlosen Schriftstück die Grabpflege der Grabstätte meiner Vorfahren auferlegen und bestimmen, dass diese aus meinem Nachlass bezahlt wird? Oder muss ich ein notarielles Testament machen? Es antwortet Notar Dr. Christoph Radke, Notarkammer Sachsen-Anhalt:

Eine derartige Festlegung nennt das Gesetz "Auflage". Die Auflage verpflichtet den Erben, nach dem Tod des Verstorbenen eine bestimmte Leistung zu erbringen oder eine Handlung vorzunehmen. Weitere Beispiele für Auflagen sind die Anordnung von Feuerbestattung, die Verpflichtung einen Grabstein zu errichten oder die Pflege des Haustiers. Eine erbrechtliche Auflage kann nur in einer Verfügung von Todes wegen angeordnet werden. Das bedeutet: Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie die Festlegung in der Form eines handschriftlichen Testaments oder in der Form eines notariellen Testaments vornehmen. Auflagen sind in der Praxis oft "Vertrauenssache", denn sie sind juristisch vielfach nur schwer durchzusetzen. Der Notar kann weiterhelfen, um Gestaltungen zu suchen, mit denen die Erfüllung der Auflage erzwungen werden kann. Eine Lösung kann zum Beispiel in der Anordnung von Testamentsvollstreckung liegen.