Tipps für Kunden Bahn muss trotz Streiks Fahrgeld zurückzahlen
Berlin (dpa)l Bahnreisende haben Rechte. Kommt es im Streik zu Verspätungen, können sie von der Bahn Geld zurückfordern. Die Deutsche Bahn kann dem Europäischen Gerichtshof zufolge in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Doch ab wie viel Verspätung gibt es wie viel Geld zurück? Und wie können Fahrgäste ihr Recht einfordern?
Antrag: Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn unter http://dpaq.de/n77jr. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten oder Originalbelege einer Hotelübernachtung müssen beigelegt werden.
Erstattung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt.
Zeitkarten des Nahverkehrs: Für Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Zu den Zeitkarten im Nahverkehr zählen auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle aber auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Zeitkarten des Fernverkehrs: Hier bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung fünf Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse kriegen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in 2. Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der 1. Klasse 15 Euro. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es, anders als bei normalen Tickets, auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.
Reiserücktritt: Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof können Bahnreisende von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wechsel in einen anderen Zug: Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE-Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.
Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel: Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, können ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Das gilt allerdings nur, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt.
Übernachtung im Hotel: Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten. Auch hierbei sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben.