Volksstimme-Telefonforum Bei sehr geringen Rentenbezügen Antrag auf Grundsicherung stellen
Fragen zu Versicherungen und Altersvorsorge standen im Mittelpunkt des gestrigen Volksstimme-Telefonforums. Experten vom Informationszentrum der deutschen Versicherer und von der Deutschen Rentenversicherung gaben Auskunft. Lesen Sie unsere Zusammenstellung wichtiger Fragen und Antworten.
Frage : Wann kann ich die Altersrente für Frauen bekommen ?
Antwort : Wenn Sie vor 1952 geboren sind, insgesamt 15 Jahre lang Beiträge gezahlt, nach Ihrem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pf ichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt und das 60. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die vorgezogene Altersrente für Frauen bekommen. Vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und nehmen Ihre Unterlagen mit.
Frage : Ich bin arbeitslos, nicht ganz gesund, 56 Jahre alt und fnde wahrscheinlich keine Arbeit mehr. Unter welchen Bedingungen kann ich denn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten ?
Antwort : Beantragen können Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente immer, da gibt es keine Altersbegrenzung. Allerdings gibt es zwei Voraussetzungen : die medizinischen und die versicherungsrechtlichen. Sie müssen insgesamt fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben und in den letzten drei Jahren vor Eintrittt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pf ichtbeiträge. Außerdem muss ärztlich bescheinigt sein, dass Sie erwerbsgemindert sind. Das heißt : Entweder, Sie können aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten – dann kann es eine volle Erwerbsminderungsrente geben. Können Sie noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten, kann es eine Teilrente geben. Das " Noch-Arbeiten " bedeutet in diesem Fall : In irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch Geld verdienen.
Frage : Ich bin Seniorin habe eine private Unfallversicherung. Ich las jetzt von einer Senioren-Unfallversicherung. Ist das was anderes und wäre das eine Absicherung für mich ? Sollte ich dann die Unfallversicherung zugunsten der Senioren-Unfallversicherung kündigen ?
Antwort : Die Senioren-Unfallversicherung beinhaltet Hilfs- und Pf egeleistungen nach einem Unfall. Zum Beispiel : Wenn Sie nach einem Beinbruch nicht einkaufen gehen können, zum Arzt gefahren werden müssen oder auf Hilfe beim Putzen der Wohnung angewiesen sind. Es handelt sich also um Sachleistungen nach einem Unfall. Aus der privaten Unfallversicherung bekommen Sie bei Invalidität nach einem Unfall in der Regel eine einmalige Geldsumme. Insofern er-gränzen sich die beiden Versicherungen. Wenn Sie es sich leisten können, sollten Sie beide Absicherungen haben.
Frage : Ich habe einen Riester-Vertrag bei einer Fondsgesellschaft. Ich würde gern mehr einzahlen, als für die Förderung nötig ist. Ist mir dann das Geld bei Auszahlung auch garantiert ?
Antwort : Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass zu Rentenbeginn mindestens alle von Ihnen eingezahlten Beiträge plus Zulagen auf dem Riester-Konto sein müssen. Das betrifft aber nur die förderfähigen Beiträge, also die vier Prozent Ihres rentenversicherungspfichtigen Bruttos minus der Zulagen. Was Sie darüber hinaus einzahlen, muss nicht vom Anbieter garantiert werden und würde später auch steuerlich anders behandelt. Das heißt, übersparen des Riester-Vertrages bringt Ihnen nichts. Investieren Sie das Geld lieber zum Beispiel in eine private Rentenversicherung. Denn das Geld für den Ruhestand muss sicher angelegt sein.
Frage : Ich bin 60, bekomme 400 Euro Rente. Damit komme ich nicht aus. Gibt es denn eine Mindestrente ? Kann ich meine Rente irgendwie aufstocken ?
Antwort : Eine Mindestrente gibt es nicht. Wer eine sehr geringe Rente – weniger als 717 Euro im Monat bei Alleinstehenden – hat, keine weiteren Einkünfte und auch keine Ersparnisse, der kann die Grundsicherung beantragen. Das gilt allerdings erst, wenn Sie die Regelaltersrente erreicht haben. Leben Sie nicht allein, wird das Einkommen Ihres Partners mitgerechnet. Den Antrag auf Grundsicherung kann man bei der Deutschen Rentenversicherung stellen oder direkt beim Grundsicherungsamt.
Frage : Wir sind beide Ende 40, pfegen seit geraumer Zeit unsere Mutter und denken an eine f nanzielle Absicherung für den Fall, dass wir pf egebedürftig werden. Wir haben ein Angebot für eine private Pf egeversicherung, die ab Pf egestufe III zahlt. Was ist davon zu halten ?
Antwort : Wir raten davon ab. Wenn Sie Pf egebedürftigkeit versichern wollen, dann schon ab Stufe I. Bei einer klassichen Pf egerentenversicherung versichern Sie eine Rente im Pf egefall, zum Beispil 1000 Euro. Sind Sie dann pfegebedürftig in Stufe I, zahlt die Versicherung anteilig. So haben Sie einen Komplettschutz. Eine andere Variante ist eine private Pf egetagegeldversicherung.
Die zahlt einen bestimmten Geldbetrag pro Tag.
Frage : Ich bin 54 Jahre, zu 50 Prozent schwerbehindert. Wann kann ich in Rente gehen ?
Antwort : Wenn Sie 63 Jahre und acht Monate alt sind, können Sie aufgrund der Schwerbehinderung ohne Abschlag in Rente gehen. Mit 60 Jahren und acht Monaten kann die Rente mit 10, 8 Prozent Abschlag bezogen werden. Dazu brauchen Sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren und müssen bei Renteneintritt noch mindestens 50 Prozent schwerbehindert sein. Sprechen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung.
Frage : Ich spare seit fünf Jahren eine Betriebsrente an über Entgeltumwandlung. Ich bin 57, will mit 63 in Rente gehen. Wenn es soweit ist, läuft die Betriebsrente noch keine zwölf Jahre, und die Auszahlung ist nicht steuerfrei. Was kann ich machen ?
Antwort : Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, bis die zwölf Jahre um sind.
Frage : Ich bin selbstständig, bekomme im August aus einer Lebensversicherung 20000 Euro, die ich als Zusatzrente nehmen will. In den Ruhestand gehe ich erst in fünf Jahren. Wie lege ich das Geld sicher und zinsbringend an ?
Antwort : Es empf ehlt sich eine Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt – die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige.