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Versicherungen Beratung ist gut zu dokumentieren

08.06.2011, 04:32

Saarbrücken (dapd). Versicherungsberatungen sollten genau dokumentiert werden – auch im Interesse des Beraters. Denn kann der nicht nachweisen, wie er den Kunden beraten hat, macht er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

In einem vor dem Saarländischen Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um eine Beratung, die offensichtlich fehlgeschlagen war. Ein Mann hatte sich an seinen Vermittler gewandt, um die Kosten für die private Krankenversicherung zu senken. In dem Fall hatte der Vermittler daraufhin den Schutz ohne die bisher bestehende Krankentagegeldversicherung gestaltet, was mit einigen weiteren Änderungen eine monatliche Ersparnis von 270 Euro brachte.

Der Wegfall der Krankentagegeldversicherung fiel wenig später auf, als der Versicherte krank war und kein Geld bekam. Er verlangte Schadensersatz vom Vermittler, dem er eine falsche Beratung unterstellte. Vor Gericht stand vor allem das Beratungsprotokoll im Mittelpunkt, in dem nichts davon stand, dass der Vermittler darauf hingewiesen hatte, was ein Wegfall des Krankentagegelds für Konsequenzen haben könnte.Diesen Fauxpas konnte er nur dadurch ausgleichen, dass er einen Kollegen als Zeugen benennen konnte, der während der Beratung anwesend war. Der Kollege konnte glaubhaft versichern, dass der Wegfall der Krankentagegeldversicherung Gegenstand des Gespräches gewesen war und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass er dann im Krankheitsfall kein Geld mehr bekommen würde. Damit musste der Vermittler in diesem Fall keinen Schadensersatz zahlen, ohne die Zeugenaussage aber wäre er wohl ersatzpflichtig gewesen (Az.: OLG 5 U 337/09).