Kita-Streik Chef kann Betreuungskosten absetzen
Magdeburg (mm) l Angesichts des Streiks der Erzieherinnen, der auch in Sachsen-Anhalt angekündigt ist, stellt sich für viele Eltern die Frage nach einer eventuellen Betreuung der Kinder. Diese ist zumeist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wie der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt informiert, kann ein Arbeitgeber seit diesem Jahr seinem Mitarbeiter die Kosten für eine kurzfristige Betreuung von unter 14-jährigen oder behinderten Kindern steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen. Dies gilt für Kosten in Höhe von bis zu 600 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung aus zwingenden beruflichen Gründen nötig ist.