Das ändert sich 2013 bei den Steuern Arbeitgeber müssen auf neues System umstellen / Mehr Geld für energetische Sanierung
Steuerliche Änderungen kommen ab 2013 auf die Bürger zu. Mehrere Neuregelungen sind zwischen Bund und Ländern noch strittig (*). Andere Entscheidungen sollen Anfang 2013 fallen. Sie treten rückwirkend in Kraft (**).
STEUERSENKUNG: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Das ist etwas mehr, als nach dem neuen Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro im Jahr). Dies bringt im Monat höchstens zwei Euro zusätzlich.
ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE: Sie wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG: Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.
RENTEN-STEUER: Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen - statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.
ELTERNGELD: Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Nach NVL-Einschätzung führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.
WEHRSOLD *: Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei. Steuerpflichtig werden bei Dienstverhältnissen ab 1. Januar 2013 unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Erstmals steuerfrei gestellt sind Geldbezüge bei anderen Diensten, für die es auch Kindergeld gibt (zum Beispiel freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Diese Regelung ist Teil des strittigen Jahressteuergesetzes 2013.
LOHNSTEUER-FREIBETRÄGE *: Als Vereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, Lohnsteuer-Freibeträge künftig (spätestens ab Kalenderjahr 2015) auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt kann damit entfallen. Auch dieser Punkt ist Teil des noch nicht beschlossenen Jahressteuergesetzes 2013.
ELEKTROAUTOS *: Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Gehört ebenfalls zum strittigen Jahressteuergesetz 2013.
ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE **: Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2100 auf 2400 Euro. Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
RIESTER-/RÜRUP-RENTE **: Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20 000 Euro auf 24 000 Euro angehoben werden. Riester-Spargelder sollen im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit soll verbessert werden, ebenso der Erwerbsminderungsschutz. Die Pläne werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen.