1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Deshalb nannten wir die Herkunft

Straftäter Deshalb nannten wir die Herkunft

Die ethnische Herkunft von Straftätern darf laut Pressekodex nur selten veröffentlicht werden. Manchmal sind Ausnahmen jedoch vertretbar.

06.12.2015, 23:01

In einem Oschersleber Wohnblock, in dem auch Flüchtlinge leben, werden bei einem Polizeieinsatz Drogen gefunden. Als die Polizei den Bewohner festnehmen will, leistet dieser massiven Widerstand. Der Mann stammte aus Mali. Das stand so in der Volksstimme. In Magdeburg identifizierten die Ermittlungsbehörden einen Vergewaltiger und seinen Komplizen als Asylsuchende aus Afghanistan. Auch das stand so in der Zeitung. Wir sahen gute Gründe, in diesen Fällen die Herkunft der Asylsuchenden nicht zu verschweigen.

Die Fälle hatten enormes Aufsehen erregt, es gab ein großes öffentliches Interesse, da waren Vorurteile und Vorverurteilungen, die von ins Kraut schießenden Gerüchten zusätzlich genährt wurden. Alles andere als die Nennung der Herkunft der Straftäter hätte die Berichterstattung unglaubwürdig gemacht.

Deshalb sehen wir uns in den genannten Fällen durchaus im Einklang mit dem Pressekodex, in dem es heißt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Diese Richtlinie 12.1 des Pressekodex ist freilich nicht unumstritten. So fordert der Medienwissenschaftler Horst Pöttker, früher Inhaber des Lehrstuhls für Theorie und Praxis des Journalismus an der Technischen Universität Dortmund und Mitglied im „Rat für Migration“, der Pressekodex müsse geändert werden, Journalisten sollten die Herkunft von Straftätern nennen dürfen. Die derzeitige Regelung sei nicht vereinbar mit dem Anspruch, unerschrocken, fair und umfassend zu berichten. Pöttker meint auch, dass „die Richtlinie das Publikum für dümmer hält, als es ist“.

Bis zur eventuellen Neufassung der Richtlinie werden wir weiter im Einzelfall entscheiden, abwägen, was möglich und vertretbar ist, notwendig im Sinne von Glaubwürdigkeit.