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Voraussetzungen Die Rente ab 63 Jahren kommt

20.05.2014, 01:17

Berlin (AFP) l Das Paket ist geschnürt. Bei der Rente mit 63 gibt es jetzt eine erhebliche Einschränkung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Am Freitag stimmt der Bundestag ab, in Kraft treten soll das Gesetzespaket am 1. Juli.

Abschlagsfreie Rente ab 63:

Langjährig Beschäftigte sollen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Angerechnet werden sollen dabei Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I. Dem am Montag erzielten Kompromiss zufolge werden die Arbeitslosenzeiten aber nur bis zwei Jahre vor Erreichen des Frühverrentungs-alters berücksichtigt. Damit soll der befürchteten Frühverrentungswelle ein Riegel vorgeschoben werden. Denn ohne diese Änderung hätten 61-Jährige zunächst zwei Jahre ALG I beziehen können, bevor sie dann mit 63 in Rente gehen. Es gibt aber die Ausnahme von der Ausnahme: Wird die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Betriebs-Stilllegung verursacht, wird der ALG-I-Bezug voll angerechnet. Neu ist auch die Möglichkeit freiwillig Versicherter, die Rente ab 63 in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass durch Pflicht- und Freiwilligenversicherung 45 Jahre zustande kommen.

Flexibler Renteneintritt:

Auf Wunsch der Unionsfraktion wird in dem Gesetz die Möglichkeit für Arbeitnehmer aufgenommen, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Sie können dafür mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung vereinbaren. Dies muss aber vor dem Renteneintritt vereinbart werden. Weitere Einzelheiten der künftigen Flexirente wird eine Koalitionsarbeitsgruppe erörtern. Dabei wird es auch um die von der SPD geforderte Möglichkeit gehen, die Berufstätigkeit schon vor dem Rentenalter einzuschränken. Dafür sollen bei der Teilrente die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden.

Mütterrente:

Mütter sollen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine höhere Rente bekommen. Um die Erziehungsleistung zu würdigen, bekommen sie einen zusätzlichen Entgeltpunkt angerechnet, was einem Plus von 28 Euro pro Monat im Westen und gut 25 Euro im Osten entspricht. In Einzelfällen werden davon auch Väter profitieren. Mit gut 43 Milliarden Euro macht die Mütterrente das Gros der Kosten des Rentenpaketes aus. Wegen technischer Schwierigkeiten bei der Umstellung müssen die Anspruchsberechtigten jedoch mit Verzögerungen beim Auszahlungsbeginn rechnen.

Erwerbsminderungsrente:

Bei der Erwerbsminderungsrente wird künftig eine theoretische Arbeitszeit bis zum vollendeten 62. statt wie bisher bis zum 60. Lebensjahr zugrunde gelegt. Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als ob sie mit ihrem durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten. Das macht ein Plus von etwa 40 Euro monatlich aus.