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Die Steuerpflicht im Rentenalter

15.03.2013, 01:18

Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt seit 2005 von 50 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent. Rentner mit mittlerer oder hoher Rente oder Rentner mit Zusatzeinkommen sollten deshalb Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben, weil sonst auch noch nach Jahren hohe Steuernachzahlungen fällig werden können.

Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen: Herr Müller ist seit 2005 Rentner. Er bekommt im Monat 1650 Euro Rente (rund 20000 Euro im Jahr). Der Grundfreibetrag betrug im Laufe der Jahre rund 8000 Euro. Das heißt: Bis 16000 Euro Rentenhöhe musste Herr Müller keine Steuer zahlen. Zusätzlich kommt er in den Genuss von verschiedenen Freibeträgen. Seine Rente ist steuerfrei.

Dies gilt nicht für Herrn Meier, der 2009 ins Rentenalter eingetreten ist und ebenfalls 1650 Euro im Monat Rente bezieht. Zwar kommt auch er in den Genuss von Freibeträgen, aber Herr Meier muss 58 Prozent seiner Rente versteuern. Deshalb muss er ab 2009 etwa 15 Euro Steuern monatlich ans Finanzamt abführen (180 Euro im Jahr).

Hat Herr Müller zwischen 2009 und 2012 keine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, könnte er jetzt Post vom Finanzamt bekommen. Forderung viermal 180 Euro (2009-2012): 720 Euro.