1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Extra-Antrag zur Bescheinigung

GEZ-Befreiung Extra-Antrag zur Bescheinigung

17.07.2010, 04:50

Köln ( rgm ). Seit einem Jahr gilt die Praxis einer " Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ ", mit der die Bundesagentur für Arbeit eine Befreiung von der Gebührenpflicht erklärt. Allerdings können die Antragsteller / innen auch mit dieser Bescheinigung nicht darauf verzichten, einen Antrag zu stellen. Darauf weist die GEZ hin.

" Die Bescheinigung hat das Verfahren für die Teilnehmer stark vereinfacht und erlaubt uns, nur noch die Daten zu erfassen, die wir unbedingt für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht brauchen ", so Axel Fell von der GEZ. " Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass uns viele Menschen nur die Bescheinigung ohne ein Antragsformular schicken ", erläutert Axel Fell. " Ohne einen vorliegenden Antrag können wir aber keine Bearbeitung durchführen. Daher schreiben wir in der Regel die Person an und bitten um Zusendung eines Befreiungsantrages. Diesen Schreiben liegt das Antragsformular bei. Der Nachteil ist jedoch, dass die gesamte Bearbeitung für die Antragsteller wesentlich zeitaufwendiger und für die GEZ teurer wird. "

Die GEZ weist daher noch einmal darauf hin, dass auch eine von einer ARGE oder von anderen Dienststellen ausgestellte " Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ " immer zusammen mit einem schriftlichen und unterschriebenen Antrag an die GEZ zu schicken ist.