Ferienjobs: Auch der Fiskus macht nicht frei
Ich bin Schüler und arbeite in den Sommerferien vier Wochen lang. Was muss ich in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben beachten?
Es antwortet Steuerberater Matthias Kruppa, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, gelten vom Grundsatz her erst einmal als ganz normale Arbeitnehmer und müssen somit auch Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung zahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer höchstens zwei Monate beziehungsweise 50 Tage im Jahr arbeitet, kann sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer oder man legt eine Lohnsteuerkarte vor. Dann behält der Arbeitgeber die Steuern ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Doch keine Angst: Solange man weniger als 8004 Euro im ganzen Jahr verdient - das ist der so genannte Grundfreibetrag - erhält man die Steuern später vom Staat zurück. Dafür muss vorher erst eine Einkommenssteuererklärung verfasst werden. Wer länger als die zwei Monate arbeitet, für den kann das Modell des Mini-Jobs interessant sein. Bei einem Mini-Job darf man nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen. Ansonsten würden Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig.
Übrigens gibt es in den beschriebenen Fällen in der Regel auch das komplette Kindergeld. Die Einschränkung, dass volljährige Kinder unter 25 Jahren nicht mehr als 8004 Euro verdienen dürfen, gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Doch auch hier existieren Ausnahmen. Wer sicher gehen will, sucht besser Rat beim Fachmann. (www.dstv.de)