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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen : "Filetstreifen" müssen aus Hähnchenbrust bestehen

02.07.2010, 04:50

Lüneburg ( dpa ). Gebratene Hähnchenfiletstreifen müssen nach einer Gerichtsentscheidung aus direkt in Streifen geschnittenen Hähnchenbrüsten bestehen. Wer das Fleisch zerkleinert, in einen Kunstdarm füllt und dann als " Hähnchen-Filetstreifen, gebraten " anbietet, täusche Verbraucher, urteilte der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Der Senat habe keine Revision zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. ( AZ : 13 LB 9 / 08 ).

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz hatte die Bezeichnung beanstandet, weil es in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die zerkleinerte Substanz gab. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen irreführender Bezeichnung eingeleitet. Dagegen hatte der Hersteller geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, weil die Bezeichnung geeignet sei, den Verbraucher zu täuschen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung.