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Schutz vor Existenzgefährdung Besser ist es: Auszubildende sollten Privathaftpflicht haben

Der herabfallende Blumentopf verletzt einen Passanten, die vergessene Pizza im Ofen verursacht einen Wohnungsbrand: Schäden, die in die Millionen gehen können. Besser, wenn eine Versicherung schützt.

Von dpa Aktualisiert: 12.04.2024, 14:01
Beim Einzug in die erste eigene Wohnung darf auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht fehlen. Sie schützt Versicherte vor Risiken, die einen finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Beim Einzug in die erste eigene Wohnung darf auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht fehlen. Sie schützt Versicherte vor Risiken, die einen finanziellen Ruin bedeuten könnten. Bodo Marks/dpa-tmn/dpa

Heilbronn/Berlin - Egal ob frisch ins Studium gestartet, schon einige Semester dabei oder in Ausbildung: Der Versicherungsschutz sollte bei allen Lernenden passen. Dabei kommt es insbesondere auf eine gute Privathaftpflichtversicherung an, teilt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) mit. Sie schützt Versicherte vor Risiken, die problemlos ihren finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Denn die Privathaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Dritte durch eigenes Fehlverhalten oder Unachtsamkeit geschädigt werden. Haben Eltern eine solche Versicherung abgeschlossen, sind lernende Kinder während ihrer ersten Ausbildung oft mit versichert. Das gilt laut Stiftung Warentest auch dann, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Voraussetzung ist GVI-Informationen zufolge aber, dass sie nicht verheiratet sind.

Eltern und Kinder sollten im Zweifel also in den Versicherungsunterlagen nachlesen oder beim Versicherer oder Makler nachfragen, ob und in welchem Umfang die Police schützt. Tut sie das nicht oder nicht ausreichend, sollten Betroffene nachbessern. 

Sehr gute Tarife gibt es laut Stiftung Warentest bereits ab unter 50 Euro im Jahr. Besonders leistungsstarke kosten etwas mehr. Wichtig: Weil die Schadenssummen im Privathaftpflichtbereich mitunter enorm sein können, sollte die Police Sach- und Personenschäden pauschal mindestens im Umfang von zehn Millionen Euro absichern.