1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Erwerbsminderungsrente nach Unfall

Schadenersatz geltend machen Erwerbsminderungsrente nach Unfall

Wer nach einem Unfall längere Zeit krank geschrieben ist, kann die negativen Auswirkungen auf die Rentenversicherung unter Umständen ausgleichen. Aber welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

23.01.2019, 12:24

Berlin (dpa/tmn) - Im Winter führen Schnee und Glatteis häufig zu Unfällen. Schwere Verletzungen können längere Auszeiten vom Beruf zur Folge haben. Für Rentenversicherte kann das Nachteile haben.

Nämlich dann, wenn versicherte Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder nun eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Diese finanziellen Nachteile lassen sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen wieder ausgleichen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Denn die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um daraus resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen wieder auszugleichen. Das ist aber nur möglich, wenn der Versicherte unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde und es einen Verursacher gibt.

Service:

Weitere Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unter der kostenlosen Servicenummer 0800-1000-4800.