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Crowdfunding Für Anleger häufig risikoreich

Mit kleinen Beträgen etwas Großes schaffen - Das ist Crowdfunding. Für Anleger ist das nicht ohne Risiko.

21.08.2017, 23:01

Berlin (dpa) l Egal ob Immobilien, Energieprojekte oder Unternehmen – über Crowdfunding können sich Anleger mit kleinen Beträgen an großen Projekten beteiligen. Ein Einstieg ist bei einzelnen Angeboten schon ab 10 Euro möglich, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 9/2017) der Stiftung Warentest. Bis zu neun Prozent Rendite sollen möglich sein. Doch eine Untersuchung von insgesamt 22 Crowdfunding-Plattformen zeigt: Die Risiken sind groß.

Denn die Anleger beteiligen sich über Plattformen an Unternehmen oder Projekten - und haben meist keine Mitspracherechte. Häufig binden sie ihr Geld für Jahre, berichtet „Finanztest“. Was an Rendite herauskommt, ist ungewiss. Es hängt davon ab, wie das Unternehmen sich am Markt etabliert. Im schlimmsten Fall geht der Einsatz verloren. Anleger sollten daher genau überlegen, welcher Idee oder welchem Projekt sie ihr Geld anvertrauen. Auf folgende Punkte sollten Anleger achten.

⦁ Rendite: Schwarmfinanzierung ist bei Immobilienprojekten beliebt. Anbieter stellen zwischen 5 und 7 Prozent Rendite im Jahr in Aussicht. Interessenten sollten aber darauf achten, für welche Immobilie das Geld verwendet wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die versprochene Rendite, desto größer ist das mögliche Risiko der Kapitalgeber.

⦁ Erfahrung: Mit einer zündenden Idee viel Geld verdienen – das versprechen Start-ups. Verschiedene Plattformen ermöglichen die Beteiligung an Projekten aus Branchen wie Medizintechnik oder Nahrungsmitteln. Hier sollten Anleger vor allem auf das Geschäftsmodell schauen. Bei neu gegründeten Unternehmen mit unerfahrenen Gründern lauern hohe Risiken.

⦁ Bedingungen: Rendite können Schwarm-Anleger auch bei Energieprojekten erzielen. Über die entsprechenden Plattformen kann entweder in neue Projekte, die Verbesserung von bestehenden Anlagen oder in Maßnahmen zur Energieeinsparung investiert werden. Wichtig hier: Gibt es keine Einspeisevergütung, kommt es auf die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners an.