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Oft greift Schatzfundrecht Mit dem Metalldetektor unterwegs: Wem gehören die Funde?

Alte Münze, volle Geldtüte: Was Finder erwarten dürfen - und warum bei Verdacht auf Straftaten kein Finderlohn gezahlt wird.

Von dpa 24.02.2026, 00:05
Mit Metalldetektor auf Schatzsuche: Gefundene Schätze werden in der Regel zwischen dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Mit Metalldetektor auf Schatzsuche: Gefundene Schätze werden in der Regel zwischen dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Bonn/Potsdam - Zwei bis fünf Prozent Finderlohn: Mehr ist für ehrliche Finder nicht drin, wenn sie Wertgegenstände wie vorgeschrieben abgeben. Trotzdem gibt es genügend Menschen, die ganz aktiv mit Metalldetektoren nach Fundsachen suchen. 

„Dagegen spricht erst einmal nichts“, sagt Martin Schermaier, Professor für Zivilrecht an der Universität Bonn. „Nur finde ich dabei zum Beispiel alte Goldmünzen, greift nicht mehr das Fundrecht, sondern das Schatzfundrecht und deswegen womöglich das Denkmalschutzrecht“, so Schermaier weiter.

Als Schatz gilt demnach alles, was so lange verborgen war, dass man davon ausgehen kann, dass sich der Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. In diesem Fall wird der Schatz zur Hälfte Eigentum des Entdeckers, die andere Hälfte gehört demjenigen, auf dessen Grund und Boden der Schatz gefunden wurde. Geht man davon aus, dass die gefundenen Gegenstände einen wissenschaftlichen Wert haben, was gerade bei Altertumsfunden der Fall sein kann, geht das Eigentum an den Staat über.

Aber selbst, wenn man die berühmte, im Wald vergrabene Tüte voller neuer Euro-Geldscheine findet, wird man in aller Regel leer ausgehen. „Sobald es Hinweise darauf gibt, dass das Geld mit einer Straftat in Zusammenhang steht, gibt es leider keinerlei Anspruch auf Finderlohn“, sagt Philipp Konopka von der Kommunalberatung Potsdam-Mittelmark, der als Dozent Seminare zum Thema Fundrecht gibt.