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„Stranded Traveller Scam“ Tourist in Not? Polizei warnt vor dreister Betrugsmasche

Sie täuschen vor, auf Reisen gestrandet zu sein - und zocken ihre Opfer dann skrupellos ab. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, um nicht auf diese Betrugsmasche hereinzufallen.

Von dpa 17.11.2025, 13:58
Die Polizei warnt vor Betrügern, die sich als „gestrandete“ Touristen ausgeben, um an Bargeld zu kommen.
Die Polizei warnt vor Betrügern, die sich als „gestrandete“ Touristen ausgeben, um an Bargeld zu kommen. Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

Berlin/Stuttgart - Wenn Ausweispapiere, Zahlungskarten und Bargeld im Urlaub verloren gehen, ist die Erholung wohl dahin. Auch die Rückreise könnte sich so schwierig gestalten. Das kann sich wohl jeder und jede vorstellen. Dass das Verständnis für eine solch besondere Notlage unter den Menschen besonders groß ist, wissen auch Betrügerinnen und Betrüger - und nutzen das Mitgefühl ihrer Opfer gerne aus. 

„Standed Traveller Scam“ nennt sich die weltweit bekannte Masche, die sich zunehmend auch in Deutschland ausbreitet, wie die Polizei beobachtet. Dabei geben vermeintliche Touristen vor, dringend Bargeld für die Rückreise zu benötigen. Ihren Opfern versprechen sie, das Geld zum Beispiel per Sofort-Überweisung umgehend vor ihren Augen zurückzuzahlen. Trotzdem kommt das Geld nie an. Der Grund: Die Betrüger nutzen oft gefälschte Banking-Apps. Die Zahlung wird so entweder nie ausgeführt oder während des Prozesses abgebrochen.

Bedrängnissituation besser verlassen

Die Stiftung Warentest rät daher, vor allem an touristischen Orten und an Raststätten besonders wachsam zu sein und sich nicht von emotionalen Schilderungen unter Druck setzen zu lassen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt zudem davor, Bargeld an unbekannte Personen auszuhändigen oder sich auf Geldtransferzahlungen einzulassen - selbst wenn man glaubt, die Plattform zu kennen. Auch persönliche Daten sollten nicht preisgegeben werden.

Wer sich bedrängt fühlt, ist besser beraten, die Örtlichkeit umgehend zu verlassen oder andere Passanten um Hilfe zu bitten. „Rufen Sie in Notfällen oder auch im Zweifel die Polizei“, so der Rat der Polizeilichen Kriminalprävention.