Kündigung richtig ausstellen Verträge kündigen: Auf Formulierung achten
Vom Handyvertrag, über den Stromanbieter bis zur Haftpflicht - im Laufe der Zeit kommen einige Verträge zusammen. Hin und wieder lohnt sich die Kündigung. Um diese rechtskräftig auszusprechen, sollte man präzise formulieren. Diese Tipps helfen dabei.
Koblenz (dpa/tmn) - Wer einen Vertrag kündigen will, muss das in der Regel nicht begründen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin.
Meist reicht die Formulierung: "Hiermit kündige ich den Vertrag ordentlich zum...". Darauf folgt der Beendigungszeitpunkt entsprechend der Kündigungsfrist und die Formulierung "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Wichtig zu beachten: Fehlt der Zusatz "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und ist die Kündigung aufgrund nicht eingehaltener Frist unwirksam, verlängert sich der Vertrag. In diesem Fall muss erneut gekündigt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Weiterführung des Vertrages also unter Abwägung aller Umstände unzumutbar, können Verbraucher ihn auch außerordentlich kündigen.