Finanzhilfen für Fernstudium rechtzeitig beantragen Mehrere Möglichkeiten der Förderung
Berlin (dpa) l Wer sich durch ein Fernstudium weiterbilden möchte, sollte sich um eine entsprechende Förderung bewerben. Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten infrage: der Arbeitgeber, der Bund und die Länder. Angestellte könnten erst einmal den Arbeitgeber um Hilfe bitten, sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest anlässlich des Bundesweiten Fernstudientags am 21. Februar. Dabei sollten sie herausstellen, welchen Nutzen auch das Unternehmen von der Fortbildung hat. Sagt der Arbeitgeber zu, erwartet er meist eine Gegenleistung - zum Beispiel, dass sich der Angestellte für einen gewissen Zeitraum an das Unternehmen bindet.
Bei den Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern können sich Interessenten an dem Leitfaden der Stiftung Warentest entlanghangeln, der kostenlos auf der Homepage zum Download bereitsteht. Dort sind die verschiedenen Programme aufgelistet. "Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Voraussetzungen", sagt Engel. Manche haben zum Beispiel Beschränkungen, was das Alter angeht. Bei anderen gibt es eine Höchstgrenze für den Verdienst pro Jahr. Das ist etwa bei der Bildungsprämie der Fall. Andere wiederum richten sich nach bestimmten Berufsgruppen. Außerdem können diejenigen, die durch ein Fernstudium in ihre Weiterbildung investieren, Steuern sparen: Denn das Finanzamt erkenne die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung für Selbstständige als Betriebsausgaben, für Angestellte als Werbungskosten an, erklärt die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite. Alles, was die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen, können sie demnach in der nächsten Steuererklärung angeben.