Flensburger Verkehrssünderdatei soll gerechter und einfacher werden Freie Fahrt für den neuen Punktekatalog
Berlin (dpa) l Neue Punkte für Verkehrssünder, neue Regeln für Kfz-Kennzeichen, neue Töne für die Polizei.Der Bundesrat hat mehrere Gesetzesänderungen beschlossen.
Die Änderungen des Punktekatalogs für rücksichtslose Autofahrer sollen das System klarer und gerechter machen. Die Regeln sollen vom 1. Mai 2014 an gelten.
Wie viele Punkte gibt es künftig überhaupt? Die bisherige Skala von 1 bis 7 Punkten wird nicht so stark vereinfacht wie angedacht. Je nach Schwere des Delikts soll es nicht nur zwei, sondern zumindest drei Kategorien geben: also 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein ist dann bei 8 Punkten statt 18 Punkten weg.
Was passiert mit den jetzigen Punkten?
Eine Amnestie für die existierenden 47 Millionen Punkte gibt es nicht, sie werden prinzipiell umgerechnet. Da künftig im wesentlichen noch Verstöße erfasst werden sollen, die für die Sicherheit auf der Straße relevant sind, dürfte sich aber manches Sünderkonto leeren. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette. Dafür kostet dies dann 80 statt 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen geändert werden.
Kann man Punkte noch loswerden?
Um den "Punkterabatt" gab es bis zuletzt ein heftiges Tauziehen. Auf Drängen des Bundesrats kann nun nur ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden - zunächst sollten es zwei sein. Die neu konzipierten Schulungen sollen gestrafft werden, damit sie nicht so teuer werden. Laut ADAC dürften statt der bisher üblichen 200 Euro künftig um die 400 Euro fällig werden.
Wie geht es weiter?
Die elektronisch erfassten Punkte sollen pünktlich zum ersten Geltungstag am 1. Mai 2014 umgestellt sein. Bei älteren Einträgen, die noch in Papierakten stehen, beginnt die neue Zeitrechnung erst bei der nächsten Bearbeitung. Wer seinen reformierten Punktestand wissen will, muss sich übrigens selbst erkundigen, eine automatische Mitteilung gibt es nicht. Bewähren müssen sich die Regeln dann in der Praxis.