Landesarbeitsgericht Köln: Fremde E-Mails gelesen, Kündigung rechtens
Köln (dpa). Einem EDV-Administrator, der E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Firma eingesehen hatte, ist zu recht fristlos gekündigt worden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln nach Angaben von gestern und wies damit eine Klage des Gekündigten zurück. "Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen." Sobald er seine Zugangsrechte missbrauche, sei eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (AZ: 4 Sa 1257/09).
Das Gericht ließ das Argument des Klägers nicht gelten, er sei auch als Innenrevisor tätig gewesen und habe deshalb den Vorstand kontrollieren müssen. Selbst die Richtlinien für die Innenrevision ließen eine solche Kontrollmaßnahme nicht zu.