Volksstimme-Telefonforum zu Rente und Altersvorsorge Für die maximalen Zulagen vier Prozent vom Vorjahresbrutto zahlen
Auskunft zu Rente und Altersvorsorge gaben gestern am Volksstimme-Telefon Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung, Erwin Bohrt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Marcus Wagner von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.
Frage: Wir sind durch verschiedene Medienberichte verunsichert. Wie sicher ist die Riester-Rente wirklich?
Antwort: Die Riester-Rente ist absolut sicher. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Anbieter eines Riester-Vertrages zu Rentenbeginn dem Versicherten das eingezahlte Kapital zuzüglich der gewährten staatlichen Zulagen garantieren muss. Und um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Riester-Rente wird Ihnen im Alter nicht gekürzt und schon gar nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Sie unterliegt aber in vollem Umfang der Besteuerung.
Frage: Wann bekomme ich eine Rente über die Zusatzversorgung der VBL?
Antwort: Sie haben Anspruch, wenn Sie über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversichert sind und wenn Sie eine gesetzliche Rente bekommen. Anders als in den alten Bundesländern ergibt sich eine Anwartschaft auf eine VBL-Rente in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern vom ersten Monatsbeitrag an. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber oder direkt bei der VBL in Karlsruhe.
Frage: Wie hoch ist die optimale Einzahlung in einen Riester-Vertrag? Ich kann mir nicht allzu viel leisten.
Antwort: Wer die maximalen Zulagen von 154 Euro Grundzulage und 185 beziehungsweise 300 Euro Kinderzulage (für alle Kinder, die ab diesem Jahr geboren werden), pro Jahr bekommen will, der muss vier Prozent seines Vorjahresbruttos in den Vertrag einzahlen. Dieser Betrag reduziert sich um die Ihnen zustehenden Zulagen – nach dem Prinzip : Je mehr Zulagen, umso geringer der Eigenbeitrag. Können Sie den vollen Beitrag nicht aufbringen, zahlen Sie weniger in die Riester-Police ein. Die Zulagen verringern sich entsprechend.
Frage: Ich beziehe seit drei Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Kann ich einen Riester-Vertrag abschließen?
Antwort: Ja, das können Sie. Die Bundesregierung hat mit dem Eigenheimrentengesetz Ende Juni auch den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten für die Riester-Rente erweitert. Ab sofort haben auch dienstunfähig geschriebene Beamte und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile. Voraussetzung für den Anspruch ist es, dass Sie vor Ihrer Krankheit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben – und keine freiwilligen Beiträge. Außerdem müssen Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen – und keine Teilrente. Für die jährliche Grundzulage von 154 Euro müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag entrichten. Bemessungsgrundlage ist die Brutto-Erwerbsminderungsrente. Beziehen Sie nur eine Teilrente, können Sie über Ihr eventuelles Teilzeit-Arbeitsverhältnis " riestern ".
Frage: Mein Mann ist selbständig. Kann er "riestern"?
Antwort: Wer Beamter ist oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, darf "riestern". Für Selbständige trifft das selten zu. Nur wenn Ihr Mann als Selbständiger Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist er direkt zulagenberechtigt. Sind Sie aber selbst förderberechtigt und haben Sie bereits einen Riester-Vertrag, dann kann Ihr Mann einen so genannten abgeleiteten Vertrag erhalten. Das bedeutet: Er zahlt keinen Eigenbeitrag, aber erhält die Grundzulage. Für ihn als Selbstständigen bietet sich eher ein Basis- oder Rürup-Vertrag an. Hier kann Ihr Mann viel mehr als bei Riester an Sonderausgaben absetzen: 66 Prozent seiner Beiträge bis zu maximal 13 200 Euro als Sonderausgaben im Jahr 2008.
Frage: Mein Sohn ist im Öffentlichen Dienst. Lohnt sich die Riester-Rente für ihn, und wie funktioniert das?
Antwort: Ihr Sohn kann bereits über die Pflichtbeiträge zur VBL "riestern", wenn er dort pflichtversichert ist. Durch eine freiwillige Zusatzversicherung kann er die volle Förderung ausschöpfen. Er soll sich Angebote einholen. Für die maximale Förderung muss er vier Prozent seines Vorjahresbruttos einzahlen minus der Zulagen: 154 Euro Grundzulage für sich, 185 Euro bzw. 300 Euro Kinderzulage. Er kann bis zu 2100 Euro an Riester-Beiträgen steuerlich geltend machen.
Frage: Bekommt die VBL für eine Riester-Rente eine Provision?
Antwort: Nein, die VBL verlangt drei Prozent von allen eingezahlten Beiträgen als Verwaltungsgebühr. Eine Provision bekommt sie nicht, denn die VBL darf als Anstalt des Öffentlichen Rechts keine Gewinne erzielen.
Frage: Ich bin 22 Jahre alt und habe erst im Frühjahr einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Stimmt es, dass es jetzt für junge Leute eine höhere Grundzulage gibt? Habe ich da Pech gehabt?
Antwort: Nein. Auch Sie erhalten den so genannten Berufseinsteigerbonus. Wer nach dem 31. Dezember 2007 eine Altersvorsorgezulage beantragt oder beantragte und zu Beginn des Jahres 2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, bekommt für sein erstes Riester-Jahr einen Bonus von 200 Euro zur Grundzulage von 154 Euro hinzu.
Antwort: Nein. Zwar betrifft die Abgeltungsteuer ab 2009 die Zins- und Kapitalerträge aller Geldanlagen. Geförderte Altersvorsorge wie Riester-Verträge sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Das heißt aber nicht, dass die Riester-Rente nicht steuerpflichtig ist. Da das Riester-Ansparen steuerlich gefördert wird, müssen Sie im Alter die Riester-Bezüge zu 100 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Frage: Ich bin über die VBL pflichtversichert. Kann ich über die VBL noch zusätzlich etwas für meine Altersvorsorge tun?
Antwort: Ja, dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können einen Riester-Vertrag abschließen. Oder Sie wählen eine Form der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung - wenn es Ihr Tarifvertrag zulässt. Das bedeutet: Aus Ihrem Bruttoeinkommen können Sie bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal aber 2544 Euro in diesem Jahr, in Anwartschaften auf eine Betriebsrente umwandeln. Daher der Name Entgeltumwandlung. Auf den Teil Ihres Einkommens, den Sie für die Altersversorgung umwandeln, sind weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern zu zahlen. Es gibt zwei Anlagevarianten: Eine eher konservative, eine mehr spekulative.
Frage: Was bedeutet "Wohn-Riester"?
Antwort: Mit dem Eigenheimrenten-Gesetz wurde die Riester-F örderung auf die Anschaffung privaten Wohneigentums ausgeweitet. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gibt es staatliche Zulagen und Steuervorteile nun auch für selbst genutzte Immobilien. Ebenso wie bei den klassischen Altersvorsorgesparvarianten – beispielsweise bei "geriesterten" Rentenversicherungen, Fondsspar- oder Banksparplänen – werden Mittel, die man zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzt, staatlich gefördert.
Frage: Sind die Medienberichte korrekt, wonach die Riester-Rente auf die spätere Altersrente angerechnet wird?
Antwort: Nein, das stimmt nicht. Hier liegt eine Verwechslung vor: Gesetzliche Altersrente und bedarfsorientierte Grundsicherung sind nicht dasselbe. Rentner können ihre gesetzliche Altersrente durch jede Art privater Vorsorge aufstocken. Das gilt erst recht für die Riester-Rente: Der Staat fördert die Riester-Rente gerade deshalb, weil sie Einschnitte bei der gesetzlichen Versicherung ausgleichen soll.
Frage: Was passiert mit der Riester-Rente, wenn ich wirklich Grundsicherung beantragen muss? Das könnte in zehn Jahren durchaus der Fall sein!
Antwort: Sie bekämen die Riester-Rente ausgezahlt, der Umfang der Grundsicherung sinkt entsprechend.
Immer vorausgesetzt: Ihrem Antrag auf Grundsicherung wird überhaupt entsprochen. Derzeit bekommen nur zwei Prozent aller Altersrentner Grundsicherung. Wenn die Rente näher kommt und Sie befürchten, dass Sie Grundsicherung beantragen müssen, können Sie vor Ihrem 60. Geburtstag Ihre Riester-Rente kündigen. Vom Rückzahlungsbetrag wird die erhaltene Förderung allerdings wieder abgezogen.
Frage: Welche private Altersvorsorge ist Hartz-IV-Empfängern zu empfehlen?
Antwort: Bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes II, also Hartz IV, werden Riester-Verträge, Basis- oder Rürup-Verträge und die betriebliche Alterversorgung nicht in die Bedürftigkeitsprüfung mit einbezogen. Das heißt, solche Verträge müssen nicht aufgelöst werden, bevor Sie das Arbeitslosengeld II bekommen können.