Bundesgerichtshof Gericht schützt Interessen von Prämiensparern
Karlsruhe ( dpa ). Der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe hat die Interessen von Prämiensparern gestärkt und die Basis für eine faire Berechnung der Zinsen geschaffen. Das ursprünglich vereinbarte Prinzip des Vertrages muss erhalten bleiben, entschied der BGH in einem Streit um den Zinssatz für die Ausschüttung.
Grundlage der Berechnung müsse der monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für langfristige Spareinlagen sein. Dieser sei ins Verhältnis zu den Vereinbarungen des Prämiensparens zu setzen. " Ein günstiger Zinssatz muss günstig bleiben, ein ungünstiger bleibt ungünstig ", erklärte der Vorsitzende des sogenannten Bankensenats, Ulrich Wiechers. ( Az : XI ZR 197 / 09 ).
Von dem Urteil können bundesweit Sparer profitieren, deren Laufzeit noch nicht beendet ist. Im konkreten Fall muss das Oberlandesgericht Zweibrücken nun auf Basis des Urteils errechnen, welchen Zinssatz die Sparkasse Südwestpfalz zu zahlen hat. Der BGH verwies den Fall zurück.