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Gesundheitstipp im Oktober Nie wieder einen Arzttermin verpassen: Der AOK-Vorsorgemanager hilft

25.11.2010, 07:54

Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig. Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Erster Ansprechpartner bei Vorsorgeuntersuchungen ist der gewählte Hausarzt. Er hat den Überblick über alle Untersuchungen und Behandlungen und lotst durch das Gesundheitssystem.


Vorsorgeuntersuchung Check up 35 Jahre

Jeder Versicherte ab dem 35. Lebensjahr kann mit dem Gesundheits-Check-up im Rhythmus von zwei Jahren eine kostenfreie Vorsorge- und Präventionsuntersuchung in Anspruch nehmen. Der Hausarzt führt hierbei eine gründliche Anamnese und eine klinische Untersuchung durch, beispielsweise auf Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie auf Störungen des Stoffwechsels, zum Beispiel Diabetes. Verschiedene Blut- und Urinwerte und eine gesundheitliche Beratung des Patienten zu dessen schwachen und starken Seiten der Gesundheit runden den "Check-up" ab.


Krebsfrüherkennung

Das frühzeitige Erkennen vieler Tumore verbessert die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Möglichkeiten der Behandlung. Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an.
Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr sollten unbedingt einmal im Jahr zur Krebsfrüherkennung gehen. Viele Krebsarten sind heilbar, wenn sie früh genug erkannt und behandelt werden. Gerade Krebserkrankungen wie zum Beispiel Brust- und Gebärmutterhalskrebs bei Frauen, Prostatakrebs bei Männern können bei Vorsorgeuntersuchungen in einem sehr frühen Stadium erkannt werden.


Krebsvorsorge für Frauen und Männer

Ab einem Alter von 35 Jahren: Frauen und Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs. Das bedeutet:

- Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers

Krebsvorsorge für Frauen: Ab einem Alter von 20 Jahren

Versicherte Frauen haben jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:

- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen und Ausfluss)
- Inspektion des Muttermunds
- Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und zytologische Untersuchung
- Gynäkologische Tastuntersuchung

Ab einem Alter von 30 Jahren: Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.

- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen der Brust)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen (Lymphknoten)
- Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust

Ab einem Alter von 50 Jahren: Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Ab dem 50. Lebensjahr bis zum Ende des 70. Lebensjahres: Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening

Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde bundesweit eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher wird künftig jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren mit einem persönlichen Brief zur Mammographie eingeladen. Die Einladung erfolgt alle zwei Jahre durch eine Zentrale Stelle für alle Krankenkassen (für Sachsen-Anhalt übernimmt das Gesundheitsamt Bremen diese Aufgabe).

Die Kosten dieser Röntgenuntersuchung übernimmt die AOK für ihre Versicherten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist, wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, von der Praxisgebühr ausgenommen. Weitere Informationen über das Programm erhalten Sie bei Ihrer örtlichen AOK-Geschäftsstelle.

Ab dem 55. Lebensjahr: Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen


Krebsvorsorge für Männer

Ab einem Alter von 45 Jahren: Zudem haben Männer jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane. Dazu zählt:

- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Prostata
- Abtasten der regionären Lymphknoten

Ab einem Alter von 50 Jahren: Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Dies umfasst:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Ab einem Alter von 55 Jahren: Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
- Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen.

Weitere Informationen: hier klicken


Vorsorge für den Nachwuchs

Elf Früherkennungs-Untersuchungen (U1 bis J1), sowie das Neugeborenen-Hörscreening sichern die gesunde, altersgemäße Entwicklung Ihrer Kinder. Beim Neugeborenen werden die U1 und U2 oft im Krankenhaus vorgenommen. Alle weiteren Untersuchungen erledigt der Kinder- und Jugendarzt. Das millionenfach bewährte Programm wird in der Regel kurz vor der Einschulung abgeschlossen.

Die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
Das Neugeborenen-Hörscreening und die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J1) bei Ihrem Arzt sollten Sie auf keinen Fall verpassen. Denn er überprüft regelmäßig die Gesundheit Ihres Kindes. AOK Versicherte werden rechtzeitig über die anstehenden Untersuchungstermine für das Kind informiert.

U1 - Neugeborenen-Erstuntersuchung
Unmittelbar nach der Geburt. Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskelspannung, Reflexen und Herzschlag.

Neugeborenen-Hörscreening – bis zum 3.Lebenstag ( aber bis spätestens zum Ende des 3.Lebensmonats)
Untersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen

U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
Untersuchung aller Organe, des Reflexverhaltens und der Ausbildung des Hüftgelenks sowie ein Test auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen.

U3 - in der 4. bis 6. Lebenswoche
Überprüfung der altersgerechten Entwicklung (Reflexe, Motorik, Reaktionen, Hörfähigkeit), der Ernährung und des Gewichts. Ultraschalluntersuchung (Hüftscreening der AOK) der Hüftgelenke.

U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
Gründliche Untersuchung vor allem der Hüftgelenke und des Nervensystems sowie des Bewegungsverhaltens. Reaktionstest auf optische und akustische Reize.

U5 - im 6. bis 7. Lebensmonat
Kontrolle des altersgerechten Verhaltens, der motorischen Entwicklung, des Hör- und Sehvermögens.

U6 - im 10. bis 12. Lebensmonat
Untersuchung der Sinnesorgane und der geistigen Entwicklung. Geprüft wird auch, ob Ihr Kind sitzen, krabbeln und stehen kann.

U7 - im 21. bis 24. Lebensmonat
Tests der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik und der Körperbeherrschung.

U7a - im 34. bis 36. Lebensmonat
Seit Juli 2008 gibt es eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder im 34. bis 36. Lebensmonat. Damit wird die bisherige Untersuchungslücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr geschlossen und es gibt es zum ersten Mal eine Entwicklungskontrolle zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts. Die U7a dient unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen und deren Risikofaktoren.

U8 - im 3 1/2 bis 4. Lebensjahr
Gründlicher Check aller Organe, aller Bewegungsabläufe sowie der generellen Entwicklung. Teilen Sie Ihrem Arzt alle Krankheiten Ihres Kindes mit.

U9 - im 5. bis 5 1/2 Lebensjahr
Untersuchung aller Organe und Funktionen, besonders der Sehfähigkeit, des Gehörs, der Sprache, der geistigen Entwicklung und der Feinabstimmung der Bewegung.

J 1 - im 12. bis 14. Lebensjahr
Gesundheitscheck vor Eintritt ins Jugendlichenalter, Überprüfung des Impfschutzes.

Nutzen Sie den AOK-Vorsorgemanager!

Wer weiß schon, wann welche Untersuchung notwendig und möglich ist? Wann sollten Sie mal wieder zur Krebsvorsorge gehen? Haben Ihre Kinder ausreichend Impfschutz? Was können Sie sonst noch für Ihre Gesundheit und einen optimalen Versicherungsschutz tun? Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Versicherten mit dem interaktiven AOK-Vorsorgemanager im täglichen Alltagsstress keinen wichtigen Vorsorgetermin zu vergessen.

Per Internet hat man mit einem Klick einen Überblick über die eigenen Gesundheitstermine. Der Vorsorgemanager hilft, rechtzeitig an Gesundheitstermine zu denken, plant Ihre Vorsorgetermine, erläutert Ihnen alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und gibt Hinweise zu individuellen Gesundheitsleitungen für Erwachsene und Kinder. Damit ist man sich künftig über alle Fragen und Termine rund um die Gesundheit im Klaren. Fragen wie: Wann hatte ich die letzte Tetanusspritze? War ich in diesem Jahr eigentlich schon beim Zahnarzt? Welche Vorsorgeuntersuchungen sind in meinem Alter wichtig? entfallen künftig.
So gerät nichts in Vergessenheit, auch nicht der jährliche Zahnarztbesuch, der wichtig für die Eintragung im Bonusheft ist.

Lassen Sie sich erinnern!

Mit dem AOK-Vorsorgemanager erhalten Sie rechtzeitig eine persönliche Erinnerung per E-Mail oder per SMS.
Link einfügen: http://www.aok-vorsorge.de/allgemein/info-vorsorgemanager-958.php?aok_land=sachsen-anhalt

Sie haben Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Sachsen-Anhalt in den 44 Kundencentern vor Ort oder an der Servicehotline unter 0800 226 5726* gern zur Verfügung (*kostenfrei aus allen deutschen Netzen, Mo-Fr 8:00 - 20:00 Uhr, Sa 8:00 - 14:00 Uhr)