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Ratgeber für Zahn-Patienten Spezialist ist kein Qualitätsmerkmal in der Zahnmedizin

Die Bezeichnung Spezialist ist in der Zahnmedizin problematisch. Daher sollten sich Patienten von diesem Begriff nicht verwirren lassen. Diesen und andere Tipps können Patienten in dem neuen Ratgeber-Buch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachlesen.

31.10.2016, 04:00

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer auf der Suche nach einem spezialisierten Zahnarzt ist, sollte nicht auf die Bezeichnung Spezialist achten, sondern eher einen Fachzahnarzt suchen. Denn Spezialist - zum Beispiel für Paradontologie - kann sich jeder Zahnarzt nennen.

Auf solche Tücken weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Buch Ratgeber Zähne hin. Auch Begriffe wie Prophylaxe-Spezialist oder Zahnersatz-Experte seien keine geschützten Berufsbezeichnungen und somit kein Qualitätsmerkmal.

Anders ist das zum Beispiel bei einem Fachzahnarzt für Parodontologie. Dieser hat eine Weiterbildung über drei Jahre absolviert. Bei einer von den Fachgesellschaften anerkannten Spezialisierung wird der Titel mit dem Namen der Fachgesellschaft verknüpft - zum Beispiel DGParo-Spezialist für Parodontologie. Um diesen Titel tragen zu dürfen, ist eine mehrjährige Ausbildung nötig.