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Reaktion auf Artikel zum Thema Abriss eines Nachbargebäudes Giebel-Dämmung: Vorsicht, Nachbarrecht

22.11.2010, 04:19

Nach der Veröffentlichung des Artikels "Abriss eines Nachbargebäudes / Wer zahlt für die Giebelverkleidung" am 8. November auf der Leseranwalt-Seite der Volksstimme hat sich Otto Bleich vom Bauherren Schutz Bund, Regionalbüro Magdeburg, mit folgenden Hinweisen bei uns gemeldet:

Mit Interesse verfolge ich stets die Artikel, die sich mit dem Verbraucherschutz am Bau befassen. In besagtem Artikel wurden einige Hinweise zur Verfahrensweise beim Abriss giebelständiger Häuser gegeben.

Es wird bei der Herstellung eines für eine Abrisswand "geeigneten Zustand" auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung der Außenwand abgestellt. Dies dürfte sich in der Regel bei älteren Häusern auf einen Wetterschutz in Form einer Verkleidung oder Verputz beziehen.

Diese Maßnahme wird dem Eigentümer der verbleibenden Außenwand aus energetischer Sicht als auch aus bauphysikalischer Sicht nicht ausreichend sein.

Sollte der Eigentümer sich dann entschließen, auf eigene Kosten eine Dämmmaßnahme im Giebelbereich durchzuführen, lauert hier eine weitere Gefahr in nachbarrechtlichen Verhältnissen.

Bei giebelständigen Häusern (mit zwei eigenständigen Giebelwänden) ist der Grenzverlauf unmittelbar vor der verbleibenden Außenwand fixiert. Das Aufbringen einer über den Grenzverlauf hinausragenden Verkleidung beziehungsweise Dämmmaßnahmen muss der Nachbar nicht akzeptieren.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Dezember 2009 (OLG Karlsruhe - 6 U 121/09) in einem konkreten Fall entschieden, dass man die Überbauung der Grundstücksgrenze nicht hinzunehmen braucht, da es sich hierbei nicht um untergeordnete Bauteile handelt.

Das Problem der grenzüberschreitenden Wärmedämmung ist noch nicht allgemein gesetzlich geregelt.

Um das Nachbarschaftsverhältnis nicht langfristig zu belasten, sollte der Betroffene eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn anstreben und dies auf jeden Fall schriftlich fixieren.

Schlagen all diese Bemühungen fehl, wird wohl nur eine aufwändige Innendämmung infrage kommen. In diesem Fall sollte aber dringend ein Fachmann zu Rate gezogen werden, um mögliche Schwachstellen zu vermeiden.