Gericht entschied, Miterbe ist Eigentümer Grundbucheintrag ist bei Erbaufteilung kostenlos
Berlin (dpa) l In einer Erbengemeinschaft kann das Erbe auch aufgeteilt werden. Gehört zu dem Erbe auch ein Grundstück, ist der Grundbucheintrag gebührenfrei, wenn entschieden wird, dass nur ein Miterbe das Grundstück erben soll. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem Fall waren zwei Miterben zu gleichen Teilen Erben geworden. Zum Erbe gehörte auch ein Grundstück. Die beiden Erben trafen eine Abschichtungsvereinbarung, das heißt, einer der beiden schied aus der Erbengemeinschaft aus, der andere sollte das Grundstück alleine erben. Im Grundbuch war noch die Erblasserin eingetragen. Sowohl Landesjustizkasse als auch Amtsgericht waren der Meinung, dass für die notwendige Grundbuchänderung die Gebühr fällig werde. Das OLG stellte klar: Die Eintragung ist gebührenfrei, da der Erbe automatisch Eigentümer geworden ist.