Erbrecht Ist ein handgeschriebenes Testament gültig?
Ich will meinen Schwiegersohn in einem Testament als meinen Erben einsetzen. Ist ein handgeschriebenes Testament tatsächlich wirksam ? Sollte mein Schwiegersohn das Testament mitunterschreiben ?
Es antwortet Steffen Kiupel von der Notarkammer Sachsen-Anhalt : Ein handschriftliches Testament ist wirksam. Allerdings müssen Sie den Text selbst vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben. Das Datum sollte nicht fehlen. Eine Mitunterzeichnung eines handschriftlichen Testaments durch einen " Zeugen " sieht das deutsche Recht nicht vor. Unwirksam wird das Testament dadurch allerdings nicht. Die Mitunterzeichnung des Testaments sollte aber nicht durch den Erben selbst erfolgen. Das kann zu Verwechslungen führen : Das Gesetz kennt Verträge zwischen Erblasser und Erbe. Man nennt sie Erbverträge ; diese bedürfen aber notarieller Beurkundung.
Bitte beachten Sie, dass das handschriftliche Testament gegenüber einem notariellen Testament verschiedene Nachteile hat. Es fehlt die juristische Beratung ; das führt zu Fehlern. Nach dem Tod ist ein Erbschein erforderlich, der bei notariellen Testamenten in der Regel nicht notwendig ist. Ein handschriftliches Testament kann zudem leicht abhanden kommen : das notarielle Testament wird sicher beim Nachlassgericht hinterlegt und ist damit in jedem Fall auffindbar. Der Notar prüft zudem die Geschäftsfähigkeit des Testierenden – deshalb sind notarielle Testamente nur schwer " anfechtbar ".