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Ausbildungsordnung ändert sich Einzelhandel-Azubis: Spezialisierung auf Onlineshops möglich

Der Onlinehandel boomt. Um Auszubildende gut auf diesen Bereich vorzubereiten, gibt es ab August neue Ausbildungsrichtlinien für den Beruf des Einzelhandelskaufmanns. Diese enthalten eine spezielle Qualifikation im Online-Segment.

18.04.2017, 03:53
Ab August können sich Auszubildende, die die Lehre des Einzelhandelskaufmann beginnen, auf den Onlinehandel spezialisieren. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Ab August können sich Auszubildende, die die Lehre des Einzelhandelskaufmann beginnen, auf den Onlinehandel spezialisieren. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa dpa-Zentralbild

Nürnberg (dpa/tmn) - Wer Einzelhandelskaufmann werden möchte, kann sich künftig bereits während seiner Ausbildung auf den Onlinehandel spezialisieren. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.

Die Ausbildungsordnung ändert sich zum August. Dann wird es neu eine sogenannte Wahlqualifikation Onlinehandel geben. Außerdem soll nun dauerhaft die Abschlussprüfung in zwei Teile gegliedert sein - es gibt also nicht mehr eine einzige Prüfung am Ausbildungsende.

Einzelhandelskaufmann ist eine dreijährige Berufsausbildung, die es in verschiedenen Bereichen vom Modehaus bis zum Baumarkt gibt. Mehr als 30 000 Jugendliche beginnen jedes Jahr neu diese Ausbildung.

Berufsbild Einzelhandelskaufmann bei der Bundesagentur für Arbeit